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Frage von Marcus K. •

Frage an Peter Weiß von Marcus K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Weiß,

Ich bin Erwerbsminderungsrentner und finde es Richtig dass gerade auch diese Renten steigen müssen da sie oft zum Leben nicht reichen.
Ein erster Schritt ist mit den neuen Rentenanpassungen ja geschehen, jedoch werden hierbei leider die Bestandsrentner komplett außen vor gelassen.
Hier fühle ich mich enorm benachteiligt, nur weil ich leider zu früh krank geworden bin, stehe ich jetzt schlechter da als jemand den dieses Schicksal zukünftig ereilt.
Ist hier auch eine Anpassung des Bestands geplant bzw. wird das Thema von Ihrer Partei zukünftig nochmal angegangen bzw. aufgegriffen?

Mit freundlichen Grüßen

M. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

es ist zutreffend, dass von Verlängerungen der Zurechnungszeit zunächst nur diejenigen unmittelbar profitieren und auch in der Vergangenheit profitiert haben, die erst nach Inkrafttreten der jeweiligen Neuregelung in Rente gegangen sind bzw. noch zukünftig gehen werden. Konkret bezogen auf das Rentenpaket bedeutet dies, dass die nochmals erweiterte Zurechnungszeit für die Renten gilt, die ab dem 1. Januar 2019 beginnen.

Es ist auch für uns nachvollziehbar, dass Menschen die insbesondere vor 2014 in Rente gegangen sind, dies als unbefriedigend empfinden. Wir haben die Situation dieser Menschen mitbedacht, konnten jedoch dafür bisher noch keine Lösung finden. Denn im Rentenbestand finden sich sehr viele unterschiedliche Renten. So gingen z.B. die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten mit einer gleichzeitigen Verlängerung der Zurechnungszeit einher.

Weiterhin gibt im Rentenbestand Bezieher von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten nach altem Recht. Ferner finden sich dort Bezieher von vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrenten nach neuerem Recht, die auf Zeit oder längerfristig gewährt wurden oder werden. Es ist schwierig, die einzelnen Fallgestaltungen und deren Auswirkungen auf die aktuelle Rentenhöhe herauszuarbeiten, so dass sich keine Lösung anbietet, die in jeder Hinsicht als befriedigend empfunden würde.

Deshalb ist es in vielen Rechtsgebieten und so auch im Rentenrecht üblich, dass Neuregelungen ab einem Stichtag nur für die Zukunft und auch nur für neue Fälle gelten. Umgekehrt gelten auch Verschlechterungen oft ab einem Stichtag nur für die Zukunft.

Daher kann eine unmittelbare Übertragung der Neuregelung auf den Rentenbestand zurzeit nicht versprochen werden. Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir die Lage der derzeitigen Erwerbsminderungsrentner durchaus auch in den Blick nehmen. Sie profitieren von den Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten ebenso wie von den zuletzt außergewöhnlich guten Rentenanpassungen, mit denen sichergestellt ist, dass die Rentner auch von der guten Lohnentwicklung profitiert haben.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, eine Rentenkommission einzurichten, die sich mit den Zukunftsfragen der Rentenversicherung befassen soll. Die Rentenkommission hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen, dabei wollen wir auch die Erwerbsminderungsrenten nochmals in den Blick nehmen und prüfen, was hier möglich erscheint.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß MdB