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Frage von Christa S. •

Frage an Peter Weiß von Christa S. bezüglich Soziale Sicherung

Abschaffung der Rentenabschläge bei Erwerbsminderung
Sehr geehrter Herr Weiß,
Der Zeitpunkt der Erwerbsminderung kann
nicht selbstständig bestimmt werden im Gegensatz zum Zeitpunkt der
Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente.

Der Tatbestand der Erwerbsminderung wird auch heute bereits durch die
Rentenversicherungsträger verbindlich festgelegt. Wer erwerbsgemindert ist, kann seinen Lebensunterhalt nicht mehr durch eine Erwerbstätigkeit sichern. Wer eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nimmt, kann dies sehr wohl, da er ja nicht verpflichtet ist vorzeitig in Altersrente zu gehen.
Daher ist hier eine unterschiedliche Behandlung bei den Rentenabschlägen berechtigt und angemessen.
Der Bundesrat hat in seiner 956. Sitzung am 31. März 2017 beschlossen,dass weitere Maßnahmen erforderlich sind,
um die Absicherung von erwerbsgeminderten Menschen zu verbessern.
Insbesondere die Abschaffung der Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten sollte geprüft werden.
Der Bundesrat hat sich in seiner Beschlussempfehlung für die Abschaffung der Rentenabschläge bei Erwerbsminderung ausgesprochen.
Jetzt geht der Gesetzentwurf mit der Empfehlung des Bundesrates in den Bundestag. Dort soll er in erster Lesung am 28.04.17 im Plenum beraten werden.
Werden Sie sich dafür einsetzten, dass die Rentenabschläge bei Erwerbsminderung auch für die Bestands-Erwerbsminderungsrentner wegfallen?
Viele Verbände wie VdK, Sozialverband Deutschland, Gewerkschaften usw. haben diese Forderung mehrfach vorgetragen ohne Erfolg.
Sie sind ein Politiker der auch auf die christliche Werte setzt.
Es wäre an der Zeit, dass die Rentenabschläge bei Erwerbsminderung wieder abgeschafft werden.
Bitte unterstützen Sie die positive Beschlussempfehlung des Bundesrates.

Mit freundlichen Grüßen
Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmidt,

wie Sie wissen, bin ich ebenfalls dafür und trete immer wieder dafür ein, dass weitere Maßnahmen bei der Erwerbsminderungsrente erfolgen.

Ich habe bereits in den Debatten zum Rentenpaket 2014 weiterreichende Maßnahmen gefordert.

Mit dem Rentenpaket 2014 haben wir zwei Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente eingeführt: Wir haben die Zurechnungszeit, also die Zeit bis zu der jemand ohne das erwerbsmindernde Ereignis gearbeitet hätte, um zwei Jahre von 60 auf 62 Jahre angehoben. Erwerbsgeminderte wurden so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten.

Außerdem haben wir die Voraussetzungen für die Ermittlung der Höhe der Erwerbsminderungsrente verbessert. Anstelle des Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung wird ab 01. Juli 2014 geprüft, ob gegebenenfalls die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung diese Bewertung negativ beeinflussen, weil in dieser Zeit Einkommenseinbußen zu verzeichnen waren. Ist dies der Fall, fallen diese Jahre aus der Berechnung heraus.

Diese Maßnahmen beginnen bereits zu wirken, aber dennoch sind noch immer fast 15 Prozent der Erwerbsgeminderten neben ihrer Rente zusätzlich auf die staatliche Grundsicherung angewiesen – bei der Altersrente sind es derzeit nur rund 2,5 Prozent.
Deshalb soll mit dem EM- Leistungsverbesserungegesetz die Zurechnungszeit stufenweise bis 2024 weiter verlängert werden, um den Rentenabstand zwischen erwerbsgeminderten und gesunden Rentnern zu verringern.
Zum 1. Januar 2018 wird die Zurechnungszeit um drei Monate auf 62 Jahre und drei Monate, zum Januar 2019 dann um weitere drei Monate und in den kommenden fünf Jahren jeweils um sechs Monate pro Jahr verlängert werden.
Ab dem 1. Januar 2024 haben wir dann erreicht, dass neu Erwerbsgeminderte so gestellt sind, als hätten sie mit ihrem bisherigen im Lebensdurchschnitt erzielten Einkommen bis zu ihrem 65. Lebensjahr weitergearbeitet.

Änderungen für Bestandsrentner haben in den Debatten bisher keinen Konsens gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB