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Frage von Friedrich W. •

Frage an Peter Weiß von Friedrich W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weiß,

weshalb verhinderten Sie durch ihr Abstimmverhalten eine vollständige Offenlegung der Nebenein- künfte und wie verträgt sich ihre Abstimmung mit den Forderungen der CDU gegenüber Herrn Steinbrück ?

MfG
Wolber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wolber,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage!

Gerne informiere ich Sie über meine Haltung zu den Regelungen für die Nebentätigkeiten von Abgeordneten.

Die intensive und hochbezahlte Vortragstätigkeit des jetzigen SPD-Kanzlerkandidaten hat eine breite Diskussion über die Nebentätigkeiten von Abgeordneten ausgelöst. Zunächst einmal ist aber festzustellen, dass entgegen der öffentlichen Meinung von den derzeit 620 Abgeordneten des Bundestages etwa 70 Prozent überhaupt keine entgeltlichen Nebentätigkeiten ausüben.

Bei einer vollständigen Offenlegung von Nebeneinkünften müssten die rund 30 Prozent Selbständigen und Freiberufler unter den Bundestagsabgeordneten sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückziehen. Damit müssten sie erhebliche berufliche Nachteile nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag befürchten. Dies wiegt umso mehr, da Abgeordnete mit ihrem Mandat lediglich einen zeitlich begrenzten Auftrag des Wählers übernehmen. Die Verankerung des Abgeordneten in seinem Beruf stärkt zudem seine Unabhängigkeit, auch gegenüber seiner Fraktion und Partei.
Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war. Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 04. Juli 2007 gerade nicht den „gläsernen“ Abgeordneten gefordert. Vielmehr kam es zu dem Ergebnis, dass in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte und die Art der Tätigkeit ein taugliches Mittel sind, auf mögliche Interessenverknüpfungen und ihren Umfang hinzuweisen.

Klar ist aber auch: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten. Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter in seiner Mandatsausübung auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist.

Ungeachtet der aktuellen Debatte besteht seit längerem Einigkeit, bei den Nebentätigkeiten von Abgeordneten noch mehr Transparenz herzustellen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürwortet eine deutlich erweiterte Stufenregelung. Die höchste Stufe der Einkünfte soll künftig im sechsstelligen Bereich liegen, damit die Größenordnung der Einkünfte klarer als bisher erkennbar wird.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB