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Peter Weiß
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Frage von Hermann A. •

Frage an Peter Weiß von Hermann A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Weiß,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

jedoch. Lassen Sie sich hierbei nicht eine Hintertür offen? Wir können nur, wenn wir die absolute Mehrheit haben. Wir können nur, wenn wir alleine regieren.

Heisst das nicht automatisch; wenn eine Koalition zustande kommen wird, sind dies Aussagen wieder zu revidieren?

Aus welchem Grund sind Wahlaussagen der Parteien nicht bindend?

Der Wähler (der Souverän) wählt auf Grund von Wahlprogrammen. Wenn diese dann, wie so oft, nach den Wahlen über den Haufen geworfen werden, ist es jedoch nicht mehr möglich seine Stimme zu ändern. Wahlaussagen (versprechen) nach der Wahl zu ändern ist jedoch legitim. Wenn Wahlversprechen/programme nach den Wahlen geändert werden können, muss es dann nicht auch legitim sein, seine Stimme zu ändern?

Wie sonst kann der Wähler sicher gehen, dass seine Stimme auch gehört wird?

Weshalb weigert sich die CDU das Wahlrecht noch vor der diesjährigen Bundestagswahl gemäß den Bedingungen des Bundesverfassungsgerichtes zu ändern?

Zwar hat das BVerG dem Gesetzgeber bis 2011 eine Frist gesetz, jedoch das Wahlrecht bemängelt. Dies geschah schon in 2008. Es wäre somit genügend Zeit gewesen, der Entscheidung des BVerG zu folgen.

Urteile und Bestimmungen des BVerG haben doch Gesetzeskraft?

Aus welchem Grund wird dem nicht gefolgt?

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Allgaier

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Allgaier,

je mehr CDU gewählt wird, umso mehr CDU ist auch im Regierungsprogramm drin. Wählen Sie also richtig!

Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß