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Frage von Hermann A. •

Frage an Peter Weiß von Hermann A. bezüglich Jugend

Thema: Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen.

Sehr geehrter Herr Weiss,

wie aus Ihrer E-Mail herauslesen konnte, stehen Sie in vollem Umfang hinter dem Gesetzesentwurf (16/12850).

Dann habe ich hierzu noch Fragen:

C Alternativen:
Hier heisst es: Keine
Können Sie dem in vollem Umfang zustimmen, dass es wirklich keine weiteren Alternativen gibt?

Artikel 3 - Evaluierung:
Wieso erstattet die Bundesregierung dem Bundestag erst nach zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über die Anwendung des Gesetzes?

Seite 11 des Gesetzesentwurfes - letzter Absatz:
Wieso werden Staatliche Einrichtungen (Behörden, Bibliotheken, Universitäten, Schulen) von der Sperrung ausgenommen?
Heisst das etwa, dass unsere Kinder in den Schulen auf kinderpornografische Seiten zugreifen dürfen und können?
Das ist für mich und auch vielen meinen Bekannten und Freunden völlig unerklärlich. Behördenmitarbeiter/innen dürfen auf kinderpornografische Seiten zugreifen? An Universitäten und in Bibliotheken ist der Zugriff ebenfalls erlaubt?

Was will man damit bezwecken? Können sie mir das bitte erklären.

Mit freundlichen und unverständlichen Grüßen
Hermann Allgaier

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Allgaier,

natürlich gibt es auch noch andere Wege, Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu schützen. Keines davon wird alle gefährdeten Kinder schützen können. Wir müssen aber die Verbreitung von Kinderpornographie soweit es irgend geht beschränken. Ansonsten floriert hier ein grausamer Markt ohne dass jemand etwas wirksames dagegen unternehmen könnte. Das dürfen wir einfach nicht hinnehmen, auch wenn man immer über die "richtigen" Gegenmaßnahmen streiten kann. Die Überprüfung der Maßnahme nach zwei Jahren ist ein übliches Verfahren im üblichen Zeitabstand.

Dass Kinder an Schulen etc. solche Seiten weiterhin aufrufen könnten, ist allerdings ein Missverständnis. In dem betreffenden Absatz geht es vielmehr darum, dass staatliche Seiten nicht in die Kontrolle einbezogen werden. Gemeint sind Internetseiten, auf denen sich beispielsweise Ihr örtliches Rathaus präsentiert. Ich hoffe, dass ich damit Ihre Bedenken, zumindest was diesen Anspekt angeht, ausräumen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Weiß, MdB