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Frage von Alex M. •

Frage an Peter Weckmann von Alex M. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Weckmann,

Ein thema, welches viele interessiert und erregt, ist die zwangsabgabe für die öffentlichen medien. Ich zahle für meinen Netflix Account. Vieles was ich sehe, ist auf Englisch! Mein Autoradio ist an mein Smartphone angeschlossen und spielt die Musik, welche ich möchte. Millionen Gelder verpuffen sinnlos beim Öffentlich Rechtlichen!

Wie stehen sie zu dem thema? Auf welcher rechtsgrundlage ist diese abgabe überhaupt möglich? Warum greift die politik hier nicht ein?

Mit freundlichen Grüßen
Alex Meier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meier,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rundfunkgebühren.

Die Gesetzesgrundlage für die erhobenen Rundfunkpauschale bildet der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und dieser fußt auf dem Rundfunkstaatsvertrag – ein Vertrag zwischen allen 16 Bundesländern.

Seit dem Jahr 2013 gilt der pauschale Rundfunkbeitrag je Haushalt oder Betriebsstätte, der die frühere geräteabhängige Gebühr (für Fernseher, Radio, Autoradio etc.) abgelöst hat. Dabei ging es darum, das Verfahren der Gebührenerhebung den aktuellen Verhältnissen anzupassen und auch die öffentliche Akzeptanz zu erhöhen, indem oftmals kritisierte Gerätekontrollen entfielen.

Durch den Rundfunkbeitrag soll die langfristige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichergestellt werden. Hierbei handelt es sich nicht einfach wie bei Diensten wie Netflix um ein Medien-Bezugssystem, bei dem Medienprodukte oder Mediendienstleistungen durch einzelne Käufer bestellt werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt mit seinen Hörfunk-, Fernseh- und Internetangeboten einen Bildungs- und Informationsauftrag wahr und somit eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft.

Ein solcher unabhängiger und hochwertiger Rundfunk für viele unterschiedliche Bedürfnisse und Vorlieben funktioniert nur als Solidargemeinschaft, an der sich alle – auch finanziell - beteiligen. Auch die Wirtschaft bleibt dabei einbezogen, wobei große Unternehmen mit vielen Angestellten einen höheren Beitrag als kleine zahlen.

Vom Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und einer pluralen Medienordnung profitieren alle Bürgerinnen und Bürger und auch die Wirtschaft direkt oder indirekt. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für Qualitätsjournalismus, pluralistische Meinungsbildung sowie Vielfalt und damit für unser demokratisches Gemeinwesen. Über die auf Landesebene bestehenden Gremien wie z.B. den WDR-Rundfunkrat können Vertreter unterschiedlicher Interessengruppen bei der Programmgestaltung mitwirken. Diese besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach herausgestellt.

Das bedeutet, dass es nicht nur um die Frage geht, welche Angebote der Einzelne für sich nutzen möchte, sondern darum, dass wir alle in einem Staat leben, in dem jeder mit notwendigen, wichtigen und zutreffenden Informationen versorgt werden kann und die Möglichkeit hat, als informierter Bürger am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weckmann