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Frage von Andreas S. •

Frage an Peter Tauber von Andreas S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,

im Koalitionsvertrag wurde den Bürgern ein umfassender Lärmschutz zugesagt, unter anderem beim Schienenlärm. Hierzu sollen alle in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet und mit einer sogenannten „Flüsterbremse“ ausgestattet werden.
Im Koalitionsvertrag steht: „Den Stand der Umrüstung werden wir 2016 evaluieren. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein, werden wir noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstrecken umsetzen, z. B. Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen.“
Auf einer Regierungspressekonferenz am 24. Oktober 2016 wurde eine Nachfrage hierzu nicht beantwortet mit dem Hinweis, Zahlen hierzu würden erst Anfang 2017 vorliegen. Seitdem habe ich hierzu keine weiteren Informationen gefunden. In Fachzeitschriften ist sowohl in 2014 als auch in 2015 und 2016 zu lesen, dass dieses Ziel mit großer Wahrscheinlichkeit verfehlt wird.
Eine von mir Anfang Februar gestellte Anfrage hierzu an das Bundespresseamt ist bis heute leider nicht beantwortet worden.
Hier nun meine Fragen:
Hat die Evaluation über den Stand der Umrüstung mittlerweile stattgefunden, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn das Ergebnis -wie von der Fachwelt erwartet- weniger als die Hälfte umgerüsteter Güterwagen ergibt, wann werden dann noch in dieser Wahlperiode welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen umgesetzt?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schünemann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schünemann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aktuell befindet sich der Entwurf eines Schienenlärmschutgesetzes zur Senkung von Lärm durch laute Güterzüge in der Anhörung des Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags. Der Entwurf, der von Experten innerhalb und außerhalb des Parlaments erarbeitet wurde, wird den Lärm durch Güterzüge deutlich senken. Ab Dezember 2020 wird ein neuer Schallemissionswert festgelegt, den alle in Benutzung stehenden Güterzüge unterschreiten müssen, um weiter am Schienenverkehr teilnehmen zu können. Die Züge müssen dafür entweder deutlich leiser sein, oder mit geringerer Geschwindigkeit fahren. Für viele Betroffene werden wir so eine merkliche Entlastung schaffen.

Schon heute fördern wir die Umrüstung der Güterwagen auf lärmmindernde Technik mit bis zu 152 Millionen Euro. Jetzt wird moderne leise Technik noch schneller genutzt werden. Wir alle wünschen uns umweltfreundliche und effiziente Mobilität. Daher ist es unser Ziel, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Dort muss es aber deutlich leiser werden. Wir werden das Schienenlärmschutzgesetz jetzt schnell verabschieden und damit den Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger stärken. Das schafft noch mehr Akzeptanz für die Schiene.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber