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Frage von Klaus S. •

Frage an Peter Tauber von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Tauber,

ich beziehe mich auf Ausschussdrucksache 17(4)636.

Ist es richtig:

1.
Dass mit § 32 Abs. 1 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, nach laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen?
Nach Rechtsprechung ist z. Zt. nur die Frage nach Vorstrafen zulässig.

2.
Dass mit § 32 Abs. 6 Satz 2 Arbeitgebern das Recht eingeräumt würde, öffentlich zugängliche Daten über Beschäftigte zu erheben; zugleich die bisher nach § 33 Abs. 1 BDSG für derartige Datenerhebungen bestehende Informationspflicht entfallen soll?
Warum sollen Arbeitnehmer im Verhältnis zu Arbeitgebern damit schlechter gestellt werden als Bürger, deren Daten von anderen Dritten ohne ihre Kenntnis gespeichert werden?

3.
Dass durch § 32 Abs. 2 Satz 1 ausdrücklich die Frage nach einer Behinderung zulässig sein und nur die Frage nach einer Schwerbehinderung durch § 32 Abs. 3 ausgeschlossen sein soll?
Im Ergebnis würde eine Diskriminierung behinderter Menschen möglich werden; zudem fehlt es beim Begriff "Behinderung" im Unterschied zu der nach SGB IX festgestellten "Schwerbehinderung" an präzisen Maßstäben.

4.
Dass durch § 32c Abs. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, für die Planung von Versetzungen Persönlichkeitsprofile der Beschäftigten zu erstellen?
Was wäre dies anders als Vorratsdatenspeicherung auf betrieblicher Ebene?

5.
Dass durch § 32c Abs. 3 Nr. 2 Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt würde, ärztliche Untersuchungen durchführen zu können, wenn eine Versetzung geplant ist?
Wäre dies nicht die Lizenz für Arbeitgeber, eine Beförderung vom Gesundheitszustand abhängig machen zu können?

6.
Dass durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine Lizenz zur Kontrolle erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?
Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z. B. bei der Bahn).

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Seibert,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen. Sie hätten sich auch direkt an mich wenden können, aber da Sie diesen Weg gewählt haben, würden Sie normalerweise auch eine Antwort bekommen. Sie haben mir aber eine vorgefertigten Musterschreiben vom Blog beschaeftigtendatenschutz.net ( http://beschds.wordpress.com/2013/01/14/musterschreiben-fur-abgeordnetenwatch-dank-an-walter/ ) zukommen lassen, dass ganz viele Kolleginnen und Kollegen bekommen haben.

Auf meinem Blog habe ich mich vor einiger Zeit in anderem Zusammenhang zu Massen-Mails etc. geäußert. Diesen Text können Sie gerne nachlesen: http://blog.petertauber.de/?p=1291

Sie schaffen es sicher, Ihr Anliegen auch selbst zu formulieren. Ich freue mich auf Ihre eigenen Zeilen.

Es grüßt Sie

Dr. Peter Tauber