Peter Stein
CDU
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Frage von Mario P. •

Frage an Peter Stein von Mario P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Stein ,

1)warum machen Sie zum Flüchtlinge keine Volksentscheid? Es ist schließlich das Geld der Bürger und die Kinder der Bürger, die in dieser Gesellschaft groß werden müssen?
2) Woher kommt das Geld für die Flüchtlinge, bzw. wo wird dadurch gespart werden müssen bzw. durch welche Steuererhöhung wird das in Zukunft finanziert?
3) Kann man Asylbewerber ohne Pass ausweisen?
4) Was kostet 1 Asylbewerber im Schnitt den Steuerzahler?

Vielen Dank für Ihre Antworten
Mario Petzold

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Petzold,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Juli 2015. Entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Die Vielzahl an aktuellen Zusendungen verzögert den Antwortprozess leider.

Bezüglich der Anregung eines Volksentscheides möchte ich auf das Grundgesetz sowie das Asylverfahren verweisen. Auf Bundesebene sind Volksentscheide laut Grundgesetz nur für eine neue Verfassung oder eine Neuordnung der Länder zulässig. Der Umgang mit Flüchtlingen erfolgt hingegen auf Grundlage der Regelungen des Asylverfahrensgesetzes, das wiederum das im Grundgesetz benannte Recht auf Asyl entsprechend spezifiziert.
Die Finanzmittel werden aus den verschiedenen allgemeinen Haushalten zur Verfügung gestellt, wobei hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen unterschieden werden muss. Auch wenn insgesamt Kostensteigerungen aufgrund des Anstiegs der Flüchtlingszahlen zu erwarten sind, wird die Bundesregierung am ausgeglichen Haushalt festhalten und zudem keine Steuern erhöhen. Die Bundesregierung wird den Ländern in diesem Jahr eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen und diese vermutlich auf drei Milliarden Euro ausweiten. Bundesfinanzminister Schäuble hat erneut bekräftigt, dass die steigenden Ausgaben mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bewältigt werden können. Zur Vorgehensweise der Länder kann ich keine Auskunft geben. Ob und inwiefern in Zukunft neue Regelungen zwischen Bund und Ländern notwendig sind, wird sich zeigen. Dies wird in Verhandlungen geklärt werden.
Asylbewerber ohne Pass stellen die Behörden tatsächlich vor ein Problem. Hier ist grundsätzlich zu klären, welcher Nationalität die Personen angehören. Dies ist nicht nur für die Prüfung des Asylgrundes, sondern auch für eine etwaige Abschiebung notwendig.
Die Frage nach den durchschnittlichen Kosten ist so pauschal nicht zu beantworten. Hier bestehen große regionale Unterschiede. Konkrete Zahlen sind mir nicht bekannt.

Die aktuelle Situation stellt Politik als auch Behörden vor große Herausforderungen. Auf viele Fragen haben auch wir noch keine abschließenden Antworten. Klar ist aber, dass die Verfahren nach rechtsstaatlichen Prinzipien und auf Grundlage der Gesetzeslage erfolgen. Jeder hat das Recht auf eine objektive Prüfung seines Asylantrags. Diese Verfahren müssen in beiderseitigem Interesse deutlich beschleunigt werden.
Ich sehe jedoch auch die Herausforderungen in der Gesellschaft. Politik und Gesellschaft müssen zusammenarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Stein