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Peter Rzepka
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Frage von Axel und Anne B. •

Frage an Peter Rzepka von Axel und Anne B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rzepka,

seit fünf Jahren verfolge ich bereits die politischen Bemühungen um ein
Patientenverfügungsgesetz. Es gab dabei viele Verzögerungen, Durststrecken, aber
auch interessante Ansätze. Nun scheint das Vorhaben zu scheitern - und das an
politischen Eitelkeiten. Das will ich nicht hinnehmen!
Bei diesem Thema geht es um mein Leben und um mein Sterben und darum, beides zu gestalten. Es muss endlich Sicherheit geben. Ich möchte ein Dokument verfassen können, das dann verbindlich ist, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann. Im Augenblick versinken Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter tief im ethischen und juristischen Treibsand. Denn es hängt vom Richter und damit vom Zufall ab, wie Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen ausfallen. Bitte denken Sie an die mehr als neun Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung verfasst haben! Ich bin mir sicher: Weit mehr hätten gern ein solches Dokument, bezweifeln aber, dass sich Ärzte im Ernstfall daran halten würden. Das sind unhaltbare Zustände, die nur durch ein Gesetz geändert werden können. Jeder der in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe bedeutet eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Praxis. Nehmen Sie Autonomie und Fürsorge am Lebensende ernst, und entscheiden Sie jetzt! Es ist Ihre Pflicht, sich dafür einzusetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Patientenverfügungsgesetz verabschiedet wird!

Bitte informieren Sie mich über Ihre Position zu diesem Thema - und wie Sie weiter
vorgehen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Anne und Axel Böttcher

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Böttcher, sehr geehrter Herr Böttcher,

vielen Dank für Ihre Frage vom 29.05.09 zum Gesetzgebungsverfahren über die Patientenverfügung. Am 18.06.2009 ist der Entwurf des SPD-Abgeordneten Stünker u.a. (Drs. 16/8442) vom Bundestag angenommen worden.

Ich selbst hatte nicht diesen Entwurf, sondern zunächst denjenigen meines Fraktionskollegen Dr. Zöller und anderer mit meiner Stimme unterstützt. Nachdem allerdings der Zöller-Entwurf nicht die notwendige Zustimmung gefunden hatte, habe ich für den Entwurf meines Fraktionskollegen Wolfgang Bosbach und anderer gestimmt (Drs. 16/11360).

Mit der Annahme des Stünker-Entwurfs werden nun Patientenverfügungen auch ohne vorherige ärztliche Beratung des Betroffenen für Arzt und Betreuer unbegrenzt verbindlich sein, selbst wenn dafür eine medizinisch indizierte, lebenserhaltende Behandlung abgebrochen werden muss und der Betroffene weder unheilbar krank ist noch unwiederbringlich das Bewusstsein verloren hat.

Damit kann es in Zukunft lebenswichtig sein, Formulierungen in einer (bestehenden oder neu verfassten) Patientenverfügung sehr genau zu überdenken und am besten mit einem Arzt und einem Juristen zu besprechen. Die unbegrenzt verbindliche Patientenverfügung kann zu einem scharfen, gegen das eigene Leben gerichteten Instrument werden. Sie erlaubt Ärzten und Betreuern nicht mehr, von unbedachten oder irrtümlichen Verfügungen abzusehen. Dadurch wird die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Reichweitenbegrenzung bei der passiven Sterbehilfe obsolet.

Aufklärung und Beratung über das richtige Abfassen von Patientenverfügungen werden künftig zu wichtigen Aufgaben für Ärzte, Juristen, Verbände und kirchliche Träger werden. Leider nimmt der vom Bundestag nun angenommene Gesetzentwurf – anders als die konkurrierenden Entwürfe – die Beratung zur Patientenverfügung nicht in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung auf.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Peter Rzepka