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Frage von Klaus K. •

Frage an Peter Müller von Klaus K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!

Ich darf Sie höflich bitten, mir mitzuteilen, ob Sie unser Vorhaben, das wir Ihnen in der Folge schildern, unterstützen werden.

An den
Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Herrn Dr. Josef Hecken
Wilhelmstr. 97
10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Dr. Hecken!

Aus verschiedenen Pressenotizen haben wir erfahren, dass die Bundeskanzlerin Sie ausersehen hat, im nächsten Bundeskabinett, sofern die CDU ihr Wahlziel erreicht, das Bundesgesundheitsministerium zu übernehmen.

Wir rufen in Erinnerung:
Nach § 2 des Deutschen Apothekengesetzes kann die Betriebserlaubnis für eine Apotheke nur an Apotheker mit Approbation erteilt werden und nicht an eine Kapitalgesellschaft.

Sie haben im Saarland als damals zuständiger Fachminister in eklatanter Weise die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland missachtet und einer Doc Morris Apotheke in Saarbrücken die Betriebserlaubnis erteilen lassen.
Sie haben sich damit in einmaliger Weise einfach über gesetzliche Vorgaben hinweg gesetzt. Dies ist in der deutschen Rechtsgeschichte beispiellos.
Das Deutsche Recht hat Sie überhaupt nicht interessiert.

Für einen Kreis von saarländischen Kollegen und Kolleginnen ist die Vorstellung unerträglich, dass Sie bei dieser Vorgeschichte je nochmals mit einem Ministeramt, gleich welcher Art, betraut werden.

Wir werden alles in unserer Macht daran setzen, dass die Bundeskanzlerin von diesem Vorhaben, sofern es wirklich besteht, abrückt.

Hochachtungsvoll,

K. Kiefer

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Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Kiefer,

auch ich bin froh, dass mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die Rechtsfrage einer Klärung zugeführt werden konnte, ob das deutsche sog. Fremdbesitzverbot gegen die Niederlassungsfreiheit des EU-Vertrages verstößt und deshalb auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden ist. Nach den Verwaltungsverfahren im Saarland und der Vorlageentscheidung beim EuGH haben wir Klarheit darüber, dass es das deutsche Fremdbesitzverbot gebietet, dass der Betreiber einer Apotheke zwingend auch Apotheker sein muss. Zwischen Rechts- und Gesundheitsexperten war diese Frage nicht nur in Deutschland höchst umstritten. Auch das Abstimmungsverhalten der beteiligen Richter beim EuGH sowie die Haltung der Kommission und weiterer Verfahrensbeteiligter zeigte, dass es durchaus und berechtigterweise unterschiedliche Rechtsauffassungen hierzu gibt. Die Entscheidung wird nun für eine einheitliche Anwendung des Europarechtes in der EU sorgen. Die Diskussion um das Fremdbesitzverbot hat die Debatte um die Qualität pharmazeutischer Beratung belebt. Insoweit hat sie das befördert, was der Gesundheitsminister und die Landesregierung nie aus dem Auge verloren haben: dass Kunden in deutschen Apotheken qualitativ hochwertig versorgt und sachgerecht beraten werden.