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Frage von Volker F. •

Frage an Peter Hintze von Volker F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hintze,

ich habe eine Frage verbunden mit einer Anregung.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlgesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Müsste sich der Bundestag logischerweise nun nicht auflösen,da die Wahl ja lt. Urteil des Gerichts verfassungsgemäß zustande gekommen ist ?

Meine Anregung für eine Neufassung des Wahlgesetz wäre,alle zur Zeit im Bundestag vertretene Parteien in die Beratung mit einzubeziehen,also auch Die Linke.
Ich würde das für eine demokratische Selbstverständlichkeit halten,zumindest in solchen Sachfragen,die ideoligischen Grabenkämfe beiseite zu schieben.

Mit freundlichen Grüßen,

Volker Fieseler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fieseler,

da Bundesverfassungsgericht nur bestimmte Aspekte des Wahlrechts verworfen hat, hat das Urteil keinen Einfluss auf die Gültigkeit der letzten Bundestagswahl insgesamt; es bedarf daher auch keiner Neuwahlen.

Ich stimme Ihnen zu, dass bei der Neufassung des Bundeswahlgesetzes auch die Opposition mit einbezogen werden sollte. Aus diesem Grund werden die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf die Opposition zugehen, um einen möglichst breiten parlamentarischen Konsens zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze