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Frage von Rolf D. •

Frage an Peter Hintze von Rolf D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Werter Herr Hintze

Wie ist ihre Haltung zu den Harz IV Gestzten, und hier im spieziellen zur Vertreibung von Arbeitslosen, aus den angestammten Wohngebieten und somit der Entzug des sozialen Umfeldes. ich spreche hier von Arbeitslosen, die immer Berufstätig waren. ich persönlich halte diese Zwangsumsiedlung für nicht Verfassungskonform,und vorallem werden dadurch Kosten verursacht die weit aus Höher sind,als die normalen Kosten für die bisherige Wohnung.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Deuss

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Deuss,

CDU und CSU haben der Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zugestimmt. Zugestimmt hat die Union auch der Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für die Aufnahme von Beschäftigung. Mit dem in diesem Jahr beschlossenen Freibetragsneuregelungsgesetz werden die Hinzuverdienstregelungen im Bereich bis 400 € nochmals verbessert. So gibt es ab Oktober 2005 einen Grundfreibetrag von 100 € sowie einen Freibetrag von 20 % für das die 100 € übersteigende Einkommen bis zu einem Hinzuverdienst von 800 € sowie einen weiteren Freibetrag von 10 % auf das Einkommen oberhalb von 800 €.

Die Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe ist von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits in der vergangenen Legislaturperiode gefordert worden und stellt einen wichtigen Schritt zur Reform des Arbeitsmarktes dar. Durch die neuen Regelungen wird der Schwerpunkt richtigerweise auf die Wiedereingliederung der erwerbsfähigen Hilfebezieher in den Arbeitsmarkt gelegt und nicht primär auf die Zahlung des Lebensunterhalts.

Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat, also die Gemeinschaft der Bürger, diejenigen zu unterstützen, die sich ohne eigenes Verschulden aus eigener Kraft nicht helfen können. Dies wird mit dem ALG II sichergestellt. Unser Sozialstaatsprinzip gibt niemandem das Recht, auf Kosten der Gemeinschaft zu leben, wenn er sich selber helfen, also insbesondere arbeiten, könnte.

Gleichwohl habe auch ich Verständnis für diejenigen wie Sie, die Hartz IV kritisieren, weil sie befürchten, hierdurch in ungerechtfertigter Weise Nachteile zu erleiden. Diese Ängst sind vor allem deshalb verständlich, weil Hartz IV für sich genommen keine Arbeitsplätze schafft und die rot-grüne Bundesregierung mehr versprochen hat, als sie halten kann, und weil sie weniger erklärt, als nötig gewesen wäre.

CDU und CSU haben stets darauf hingewiesen, daß Hartz IV allein nicht reicht. Vielmehr muß Hartz IV begleitet sein von einer umfassenden Strategie, die zu mehr Arbeitsplätzen in Deutschland führt. Mehr Arbeitsplätze entstehen nur, wenn hierfür die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. CDU und CSU haben hierzu sehr konkrete Vorschläge gemacht, die Bestandteil ihres gemeinsamen Wahlprogramms sind, das Sie im Internet unter www.cdu.de einsehen können.

Von einer Vertreibung von Arbeitslosen aus angestammten Wohngebieten, wie Sie schreiben, kann - auch in Wuppertal - keine Rede sein. Wie Sie sicherlich wissen, wird bei der Gewährung von ALG II ein angemessener Wohnraum nicht berücksichtigt. So gilt für Alleinstehende ein Wohnraum von etwa 45 qm als angemessen (318 € Zuschuß für Heizung und Miete), für Paare ein Wohnraum von etwa 55 qm (409 € Zuschuß) und für eine Familie mit 4 Personen ein Wohnraum von etwa 85 qm (511 € Zuschuß). Wer eine eigene Wohnung besitzt, muß diese nicht veräußern, es sei denn, es handelt sich um eine Luxuswohnung oder einer Wohnung in sehr guter Lage. In Anbetracht der Tatsache, daß für das ALG II die Gemeinschaft der Steuerzahler aufkommt, halte ich es für durchaus zumutbar, wenn ALG II-Bezieher aus Kostengründen u.U. gehalten sind, in einen anderen Stadtbezirk zu umzuziehen.

Bei der Beurteilung der Angemessenheit wägt die für das ALG II zuständige Arbeitsgemeinschaft in Wuppertal nach eigenem Bekunden nunmehr genau ab, ob ein Wohnungswechsel sinnvoll und sozial vertretbar ist. So betrage der Verhandlungsspielraum zehn Prozent der Wohnungsgröße und des -preises. Die Mitarbeiter der Wuppertaler Arbeitsgemeinschaft seien nachdrücklich angehalten, entsprechend zu verfahren. Ich begrüße sehr, daß die Arbeitsgemeinschaft Wuppertal im Interesse der ALG II-Bezieher nunmehr so verfährt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze