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Antwort von Peter Gauweiler
CSU
• 07.08.2009

(...) Eine vorherige Vorlage eines fertigen Gesetzentwurfes beim Verfassungsgericht findet allerdings nicht statt. Sollte sich der Gesetzgeber bei der Umsetzung nicht verfassungstreu an die Vorgaben halten, besteht die Möglichkeit, dies unverzüglich im Wege einer erneuten Klage beim Verfassungsgericht zu rügen. (...)

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