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Frage von Sebastian M. •

Frage an Peter Friedrich von Sebastian M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Friedrich

Ich würde Sie bitten, mir einem Wähler aus ihrem Wahlbezirk, darzulegen aus welchen Gründen Sie bei der Abstimmung über Internet Sperren zugestimmt haben.
Ich selber habe mir den Entwurf, der zur Abstimmung lag, durchgelesen und konnte keine Gründe finden diesem zuzustimmen.
Da ich meine Frage hier nicht unnötig mit irgendwelchen möglichen Folgen aufgebauscht habe, würde ich Sie auf der anderen Seite dringenst um eine schnelle sachliche Antwort bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Mayer

PS: Ich habe diese Frage bewußt auf dieser Seite gestellt, damit Sie mit ihrer Antwort möglichst viele Wähler erreichen können.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayer,

wie auch in der Öffentlichkeit, wurde auch im Deutschen Bundestag Für und Wider des so genannten Zugangserschwerungsgesetzes ausgiebig und kontrovers diskutiert. Diese Diskussion spiegelt auch meinen Abwägungsprozess über mein Votum wieder.

Der SPD-Parteivorstand hat noch am Samstag vor der Abstimmung im Bundestag ein Papier verabschiedet ( http://www.spd.de/de/pdf/090613_pvbeschluss.pdf ), das auf vier Punkte besonderen Wert legte. Zu Beginn der darauf folgenden Woche, hat die Verhandlungsleitung der SPD mit diesen vier Punkten erhebliche Verbesserungen durchsetzen können. So gilt nun das richtige und wichtige Prinzip: Löschen vor Sperren. Das heißt, dass eine Sperre nur dann in Erwägung gezogen werden soll, wenn ein Löschen nicht möglich ist - etwa bei entsprechendem Material, das sich auf Servern im Ausland befindet und dessen Betreiber nicht mit den deutschen Strafverfolgungsstellen kooperieren.

Weiter haben wir eine Kontrollinstanz durchsetzen können, die die Liste regelmäßig auf Fehler überprüft und somit die Wahrung der Informationsfreiheit garantieren wird. Dadurch sind rechtsstaatliche Prinzipien und ein transparentes Verfahren gesichert.
Alle Bestrebungen, an einer Stopp-Seite anfallende personenbezogene Daten zur Strafverfolgung zu verwenden, konnten ebenfalls zurückgewiesen werden. Das BKA erstellt nun lediglich eine anonyme Zugriffsstatistik. Damit ist ausgeschlossen, das etwa durch SPAM-Mails fehlgeleitete Nutzerinnen und Nutzer einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt werden.

Besonders wichtig war mir auch, dass es sich bei dem Gesetz um ein Spezialgesetz mit einer zeitlichen Befristung handelt. Das heißt zum einen, dass im Gesetz eine Anwendung auf andere Bereiche als die der Kinderpornographie explizit ausgeschlossen ist und zum anderen, dass das Gesetz 2012 seine Gültigkeit verliert. Dann wird man die Regelung erneut einer strengen Prüfung unterziehen müssen.
Forderungen nach einer Ausweitung der Sperrinfrastruktur erteile ich im Übrigen auch weiterhin - im Einklang mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen - eine deutliche Absage.

Mit diesen Änderungen, bei denen sich die SPD-Bundestagsfraktion voll durchsetzen konnte, sind auch wesentliche Forderungen des Bundesrats, der Sachverständigen in den Anhörungen und der Netz-Community Rechnung getragen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Friedrich MdB