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Peter Bleser
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Frage von Tabea S. •

Frage an Peter Bleser von Tabea S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Bleser!

Sie sind Mitglied im Familienausschuss.

Vor ca. zwei Jahren habe ich erfahren, daß ein entfernter Verwandter von mir über Jahre hinweg Opfer von schwerer physischer Gewalt durch seine Partnerin geworden ist. Er selber - obwohl physisch stärker - hat sich niemals gewehrt. Ich konnte das anfangs kaum glauben, habe mich jedoch zwischenzeitlich über dieses Thema informiert.

Das Familienministerium hat im Jahre 2004 eine Pilotstudie zum Thema "Gewalt gegen Männer" herausgegeben. Die Ergebnisse waren für viele überraschend:

- im häuslichen Bereich werden Männer genauso häufig und genauso schwer Opfer von Gewalt durch ihre Partnerin wie umgekehrt.

- in der Kindheit und im öffentlichen Raum werden Jungen und Männer häufiger Opfer von Gewalt als Mädchen und Frauen.

Die Studie kommt zu dem Schluß,

- daß weitere, umfassendere Studien und Forschungen zu diesem Thema notwendig sind
- daß die Öffentlichkeit über dieses Thema informiert werden soll
- daß Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene einzurichten sind.

Meine Fragen an Sie:

1. Was haben Sie, Ihre Partei und das Familienministerium seither unternommen, um den Ergebnissen Ihrer eigenen Studie gerecht zu werden?

2. Halten Sie es für richtig, daß das Familienministerium, Frau von der Leyen und die CDU beim Thema "Häusliche Gewalt" ausschließlich von Gewalt von Männern gegen Frauen sprechen, obwohl Ihre eigene Studie (und zahlreiche weitere!) bewiesen haben, daß häusliche Gewalt von Frauen gegen Männer genauso häufig und schwer ist?

Es geht mir nicht darum, hier männliche Gewalt gegen weibliche aufzuwiegen, ganz im Gegenteil: Jeder Fall ist einer zuviel. Aber mein Verwandter hat damals solange stillgehalten, weil er glaubte, es würde ihm sowieso niemand glauben. Und genauso ist es gekommen, als er sein Schweigen gebrochen hat: Polizei, Jugendamt, Bekannte, auch ich hatten Mühe, das zu glauben. Aufklärung tut Not, bitte setzen Sie sich dafür ein!

Mit freundlichen Grüßen

Tabea Schüle

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schüle,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gern beantworte, auch wenn ich nicht Mitglied im Familienausschuss bin, sondern vielmehr im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Vorsitzender der gleichnamigen Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Gewalt gegen Menschen ist, unabhängig vom Geschlecht, eine Straftat. Zum Schutz von Frauen und Männern vor Gewalt sind zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen sowohl im straf- als auch im zivilrechtlichen Bereich ergriffen worden.

Die Erfahrungen und Zahlen von Gewalt gegen Frauen sprechen eine eindeutige Sprache. So meinen Experten, dass häusliche Gewalt in ca. 95 Prozent der Fälle gegen Frauen von Männern verübt wird und bei den restlichen ca. 5 Prozent Männer von Gewalt durch ihre Partnerinnen betroffen sind. Schon aufgrund der Kräfteverhältnisse ist eine höhere Schutzwürdigkeit für Frauen geboten. In der auch von Ihnen angesprochenen Pilotstudie "Gewalt gegen Männer" wird wesentlich häufiger von psychischer als von körperlicher Gewalt berichtet, die Frauen gegen bzw. über ihre Beziehungspartner ausüben. Auch wenn Sie ein anderes Bild schildern. Sicherlich gibt es bei Gewalt gegen Männer eine Dunkelziffer, da viele keine Hilfe suchen und den Weg an die Öffentlichkeit scheuen. Offenbar aus nachvollziehbaren Gründen wie Sie schreiben.

Das Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung ist geschlechtsneutral formuliert und damit auch für misshandelte Männer von Belang, sofern sie bereit sind diese Hilfe anzunehmen. Darüber hinaus ist auch für betroffene Männer der Weg zu den Beratungsstellen, wie bspw. spezielle Männerberatungsstellen, aber auch allgemeine Ehe- und Familienberatungsstellen offen. In Berlin gibt es auch ein Männerhaus, welches "Zuflucht für Männer in Krisen und bei familiärer Gewalt" bietet.

Die CDU-geführte Bundesregierung hat auch zum Schutz vor häuslicher Gewalt bei ihren Präventionsmaßnahmen im "Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" und im nationalen Aktionsplan "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010" die geschlechtsspezifischen Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen ganz bewusst in den Blick genommen.

Im Rahmen der Gleichstellungspolitik will die Union mit der Einrichtung einer bundesweiten Notruftelefonnummer Gewaltbetroffenen eine Erstberatung anbieten, um die Zugangsschwelle zu Hilfsangeboten zu senken.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB