Portrait von Peter Biesenbach
Peter Biesenbach
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Biesenbach zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Christine W. •

Frage an Peter Biesenbach von Christine W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Biesenbach,

bezüglich der unter https://www.file-upload.net/download-12658967/DokumenteJustizministeriumNRW.pdf.html eingestellten Dokumente habe ich einige Fragen die Befolgung rechtlicher Normen und der Rechtsprechung betreffend.
Wie Sie den Dokumenten entnehmen können ist in einem Zivilverfahren wohl gegen die prozessuale Wahrheitspflicht verstoßen worden (gerne werden Ihnen hierzu auf demselben Weg auch nochmals das, diesen Betrug belegende, Dokument der gegnerischen Partei zugänglich gemacht). Der Umstand, dass diese widersprüchlichen Angaben vom bearbeitenden Gericht in der Sache nicht berücksichtigt wurden, ist nun einmal (abgesehen von den Kosten) nicht zu ändern und wurde auch nie gefordert.
Was mir jedoch nicht klar ist, ist die Frage weshalb auch Ihr Ministerium, den Angaben Ihres Mitarbeiters vom 04.08.2017 zufolge, es zulässt, dass Dokumente, aus denen sich der Beweis eines Verstoßes gegen die prozessuale Wahrheitspflicht des § 138 Abs.1 ZPO ergibt, von den zuständigen Richtern vollkommen übergangen werden. Sehen Sie hier nicht die Gefahr, dass, falls derartige Anhaltspunkte (die, wie die Angaben im Schreiben des OLG Hamm vom 21.06.2017 zeigen, durchaus nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit sind) von Gerichten übergangen werden, Tür und Tor auch für künftige Verstöße von Prozessparteien gegen die prozessuale Wahrheitspflicht (auf deren Einhaltung die Gerichte schließlich angewiesen sind) geöffnet werden und so eine faktenbasierte Rechtsprechung dauerhaft verhindert wird?
Auch würde ich von Ihnen gerne erfahren, weshalb in allen Schreiben sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die Rechtsprechung des BGH (Kommentar Fischer „StGB“) vollständig außer Acht bleiben, obwohl dieser bei seinen Entscheidungen doch sicherlich ebenfalls die Besonderheiten des GG beachtet hat. Soll damit vielleicht zum Ausdruck gebracht werden, dass die Meinung Ihres Mitarbeiters über den gesetzlichen Vorgaben und der Rechtssprechung des BGH steht?

Portrait von Peter Biesenbach
Antwort von
CDU

Ich kann keine "eingestellten Dokumente" feststellen. Eine Antwort ist mir daher nicht möglich. Was sich bei mir öffnet, deutet auf eine Fake-Anfrage hin.

Peter Biesenbach