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Frage von Joerg B. •

Frage an Peter Altmaier von Joerg B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,

ich habe mit Verwunderung Ihre Antwort auf die Frage von Herrn B. zum Thema Internetsperren gelesen.

Sie schreiben "Das verabschiedete Regierungsprogramm von CDU und CSU enthält diese Formulierung allerdings nicht mehr. " Das stimmt, der ursprünglich glasklar formulierte Forderung nach Internetsperren wurde durch eine etwas diffusere Formulierung ausgetauscht. Das bedeutet aber keinesfalls, dass die CDU/CSU nicht mehr für Internetsperren ist.

Sie sind wahrscheinlich der erste CDU/CSU-Politiker, der behauptet die CDU/CSU sei gegen Internetsperren. Werden Sie diese Position auch konsequent in Ihrer Partei vertreten (GG Art 38, Abs. 1), oder werden Sie sich der CDU/CSU-Position z.B. bei Gesetzesabstimmungen zu diesem Thema anschließen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bredendiek,

zwischen meinem Abstimmungsverhalten zum Zugangserschwerungsgesetz einerseits und der von Ihnen zitierten Antwortpassage besteht kein Widerspruch. Der zitierte Satz „Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken“ bezieht sich erkennbar ausschließlich auf das in Frankreich diskutierte sog. „three-strikes“-Gesetz, welches es Providern zur Bekämpfung der Internetpiraterie erlauben sollte, Internetzugänge von Nutzern zu kappen, wenn diese dreifach des illegalen Filesharings beschuldigt wurden. Eine Aussage zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet ist damit erkennbar nicht verbunden.

Der von Ihnen behauptete Widerspruch lässt sich daher nur dann konstruieren, wenn die benannte Antwortpassage isoliert und vom Gesamtkontext der Antwort losgelöst wiedergegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB