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Paul Ziemiak
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Frage von Barbara U. •

Frage an Paul Ziemiak von Barbara U. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Ziemiak,

Wenn Ehen geschieden werden, dann addiert das Familiengericht die Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden und teilt sie auf. Warum kann man das nicht ebenso machen, wenn ein Ehepartner in Rente geht? Oft sind es Frauen, die im Interesse der Familie sich beruflich eingeschränkt haben und daher eine geringere Rente beziehen. Wenn beide in Rente sind und ein Partner verstirbt, könnte der Überlebende 50% der Rente des Partners hinzu bekommen. Was spricht dagegen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau U.,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Ziemiak. Gerne wird er Ihnen eine inhaltliche Antwort zukommen lassen. Allerdings haben wir noch eine Nachfrage, wie genau Ihr Modell zu verstehen ist.
Worin besteht der prinzipielle Unterschied zwischen Ihrer Idee und der Funktionsweise der aktuellen Hinterbliebenenrente?
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html
mit freundlichen Grüßen
Team Ziemiak

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