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Paul Ziemiak
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Frage von Sylvia K. •

Frage an Paul Ziemiak von Sylvia K. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Ziemiak,

Ich habe eine Frage zu Eurer sogenannten Respektrente.

Wie Sie vielleicht wissen, müssen wir Bürger (Wähler) seit 2005 einen Antrag zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II bzw XII ( ALG II, Grundsicherung) stellen, um ein Arbeitslosengeld unter dem Existenzminimum zu erhalten.
Dieser kommt einem Offenbarungseid gleich!
Wenn Sie, wie ich, eine abgeschlossene Schul und Berufsausbildung vorweisen können, empfinden Sie es so!

Meine Frage lautet also :
Ist es Ihr Ernst, dass ich nach mehr als 35 Beitragsjahren einen weiteren "Offenbarungseid" zu leisten habe, um nachzuweisen, dass ich arm genug bin, eine Rente zu bekommen, die Ihr auch noch Respektrente nennt, die deutlich unter dem Existenzminimum liegt, und dafür sorgt, dass ich meinen Lebensstandard nicht halten kann?
Armutsgrenze liegt zur Zeit bei ca 969,-, Hartz-IV bei ca 800,- bis 850, - für Einzelpersonen

Ich erwarte von Ihnen und Ihren Politiker- Kollegen, eine VERNÜNFTIGE LÖSUNG zu finden und von einer Bedürftigkeitsprüfung gänzlich Abstand zu nehmen!

Vielleicht möchten Sie mir ja antworten
und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

S. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Es ist sehr gut nachvollziehbar, dass die Bedürftigkeitsprüfung von den Betroffenen vielfach als unangenehm empfunden wird.
Umgekehrt trägt der Gesetzgeber aber eine Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern. Soziale Transferleistungen müssen von der Gemeinschaft erwirtschaftet werden, um denen zu helfen, die die Solidarität ihrer Mitmenschen benötigen. Deshalb ist es aus Sicht der Union legitim, dass Menschen, die andere Einnahmen haben und damit ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten können, keine zusätzlichen Zahlungen von der Allgemeinheit erhalten. Das wäre den Steuerzahlern gegenüber, die diese Zahlungen schultern müssten, nicht fair.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Ziemiak

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