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Paul Lehrieder
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Frage von Eva G. •

Frage an Paul Lehrieder von Eva G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

In der ZDF Dokumentation https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-buerokratie-statt-integration-100.html werden massive Probleme bei der Integration von Flüchtlingen aufgezeigt.
Ich selbst habe bei der Arbeit mit Menschen u.A. aus Syrien und Äthiopien sehr ähnliche Erfahrungen gemacht.
Ich möchte Sie bitten, sich für einen Abbau der bürokratischen Hindernisse einzusetzen. Eine schnelle und gute berufliche Integration würde nicht nur den Flüchtlingen helfen, sondern gleichzeitig Kosten sparen, der Wirtschaft helfen und durch Frust bedingte Gewaltbereitschaft abbauen. Es wäre schön, wenn Sie mir mitteilen würden, welche konkreten Massnahmen sie planen bzw. befürworten.

Mit freundlichem Gruß
Dr Eva Grabosch

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Dr. Grabosch,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Integration von Flüchtlingen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Menschen, die in Deutschland Schutz gefunden haben und über längere Zeit bleiben werden, so schnell wie möglich das Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen und sie je nach ihren Bedürfnissen und Qualifikationen in Ausbildung, Studium oder Arbeit zu bringen und sie bestmöglich in die Gesellschaft zu integrieren. Die bereits in der Vergangenheit entwickelten Maßnahmen und Instrumente zur erfolgreichen Unterstützung bei der Integration von Migrantinnen und Migranten wurden erweitert, angepasst und teilweise neu entwickelt.

Da das Erlernen der Sprache des Landes die Grundvoraussetzung ist, um am gesellschaftlichen Leben und vor allem am Arbeitsleben teilhaben zu können, stellen wir von Seiten des Bundes mit dem Integrationskurs ein Grundangebot zur Förderung der gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Teilhabe von Zuwanderern zur Verfügung. Zusätzlich zu den Integrationskursen bieten das Goethe-Institut sowie die Deutsche Welle zielgruppenübergreifende Online-Angebote zur Sprachförderung an.

Was die Integration in Ausbildung, Arbeit und (Hochschul-) Bildung anbelangt, so bieten die gesetzlichen Instrumentarien des SGB II und SGB III – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – sowohl für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt als auch für die Förderung der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung ein breites Spektrum an Maßnahmen.
Hinsichtlich der Bemühungen um Integration durch Arbeit geht Bayern hier mit sehr gutem Beispiel voran: Die Vereinbarung „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ zwischen der Bayerischen Staatsregierung, der Regionaldirektion Bayern, der Bundesanstalt für Arbeit und der Spitzenverbände der bayerischen Wirtschaft hat Vorbildcharakter. Bereits im September wurde mit knapp 40.000 Flüchtlingen das für 2016 gesetzte Ziel von 20.000 Praktikumsplätzen, Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen für Flüchtlinge deutlich übertroffen.
Die Ausbildungsbetriebe brauchen Rechtssicherheit. Deshalb haben wir mit dem Integrationsgesetz im vergangenen Sommer einen Bleiberechtsanspruch („3+2-Regelung“) für Asylbewerber verankert, die erfolgreich eine qualifizierte Ausbildung absolvieren. Asylbewerber in Deutschland haben danach nach der Ablehnung ihres Asylantrages unter bestimmten Bedingungen einen Rechtsanspruch auf ein Bleiberecht (Duldung), um ihre laufende Berufsausbildung abzuschließen. Nach Ausbildungsabschluss kann die Duldung für zwei Jahre verlängert werden, um im erlernten Beruf zu arbeiten.
Asylbewerbern im laufenden Verfahren kann bereits nach drei Monaten Aufenthalt, spätestens nach Ende ihrer Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, die Erwerbstätigkeit und damit auch eine Berufsausbildung erlaubt werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten (derzeit Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Ghana und Senegal).
Eine als Asylbewerber begonnene qualifizierte Berufsausbildung kann aufgrund der „3+2-Regelung“ nach bestandskräftiger Ablehnung des Asylantrages grundsätzlich fortgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen der Vorschrift vorliegen. Es muss sich um einen staatlich anerkannten qualifizierten Ausbildungsberuf handeln. Der Azubi muss straffrei sein und darf nicht über seine Identität getäuscht oder die Passersatzbeschaffung behindert haben. Personen, die aus einem der sieben sicheren Herkunftsstaaten stammen, sind von der Regelung grundsätzlich ausgeschlossen.

Neben den beiden Grundpfeilern für gelingende Integration – Kenntnisse der deutschen Sprache und Integration in Ausbildung, Arbeit und Bildung – ist auch die Förderung der gesellschaftlichen Integration unverzichtbar für das gute Zusammenleben in unserem Land. Diese muss vor Ort, im öffentlichen Raum, den örtlichen Verwaltungen, am Arbeitsplatz, in den Schulen und Kindertagesstätten unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger gestaltet werden. Als gesamtgesellschaftliches Anliegen ist Integration nicht allein Aufgabe des Staates, sondern erfordert eine aktive und engagierte Bürgergesellschaft, die sich durch wechselseitige Verantwortung, Eigeninitiative und Engagement auszeichnet.
Jedem dieser Integrationsfelder liegt das Prinzip des Förderns und Forderns zugrunde. Integration ist ein Angebot, aber zugleich auch eine Verpflichtung zu eigener Anstrengung. Integration kann nur als wechselseitiger Prozess gelingen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB

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