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Frage von Wolfgang A. •

Frage an Patrick Sensburg von Wolfgang A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Sensburg,

ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort, die aber leider eine konkrete Handlungsempfehlung vermissen lässt.

Wie soll ich rechtlich verfahren, wenn ein Lampenwechsel erforderlich wird bei meinem neu zugelassenen Fahrzeug, das eindeutig unter die in Deutschland geltende UN ECE Regelung Nr. 48 Änderungsserie 04 "Anbau der Beleuchtungseinrichtungen" fällt?

Muss ich den Werkstattarbeitslohn bei dem für mich als Laien nicht möglichen Glühlampenwechsel bezahlen, oder nur das Material?

Kann ich die Glühlampen ggf. auch selber der Werkstatt liefern und müssen sie dort kostenlos gewechselt werden?

Wie sieht es hierbei während der zweijährigen Garantiezeit aus (Stichwort: Sachmangel, der vermutlich zum Kaufrücktritt berechtigen würde) und wie danach?

Diese Fragen interessieren sicherlich nicht nur mich und werden häufig Anlass zu einem Streit mit der Werkstatt bzw. dem Autohändler bieten.

Als Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages können Sie mir hierzu sicherlich juristisch hilfreiche Empfehlungen geben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Adamek

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Adamek,

vielen Dank für Ihre erneute Frage.
In Ihrer ursprünglichen Nachricht fragten Sie nach der Umsetzung der UN ECE Regelung in nationales Recht. Diese Frage habe ich Ihnen beantwortet. Nun fragen Sie weiterführend nach einer "konkreten Handlungsempfehlung" für unterschiedliche Lebenssachverhalte. Da ich als Bundestagsabgeordneter grundsätzlich keine Rechtsberatung vornehmen kann und darf, möchte ich Ihnen empfehlen, im Vorlauf einmal das Gespräch mit Ihrem Autohersteller oder Autohändler zu suchen. Auch das Kraftfahrtbundesamt kann Ihnen hilfreiche Hinweise geben. In einem konkreten Rechtsstreit über Garantie, Gewährleistung oder Rücktritt vom Vertrag, bietet sich allerdings der Weg zu einem Fachanwalt an. Ich hoffe, dass dies bei Ihnen nicht nötig werden wird und sich der Sachverhalt im Vorfeld klären lässt.

Ich werde Ihre erneute Rückmeldung aber für meine diesbezüglichen Gespräche nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Sensburg