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Patrick Schnieder
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Frage von Jahn F. •

Frage an Patrick Schnieder von Jahn F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schnieder,

schon in der konstituierenden Sitzung wurden von verschiedenen Fraktionen Anträge gestellt, welche die Befragung der Bundeskanzlerin betreffen. Dabei wurde oft das britische Pendant zum Vorbild genommen, zu welchem die Premierministerin jede Woche erscheinen muss.

Meine Frage lautet daher:
Als Mitglied parlamentarischen Geschäftsführung, sind Sie zufrieden mit der jetzigen Befragung der Bundeskanzlerin?
Sehen Sie Vorteile im britischen System gegenüber dem Unsrigen?
Und würden Sie und Ihre Fraktion an unserem jetzigen System etwas verändern wollen? Wenn ja, was?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
J. F.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.,

wir haben die Regelungen zur Regierungsbefragung erst Anfang dieses Jahres geändert. Aus meiner Sicht kann sich die Neuregelung sehen lassen, denn sie erweitert die Fragerechte der Abgeordneten deutlich. Viele der jetzt neu geregelten Punkte, hat die Opposition in der vergangenen Wahlperiode übrigens selbst gefordert, zum Beispiel den Erhalt der Tagesordnung des Kabinetts, eine Befragung der Kanzlerin und auch eine Verlängerung der Zeit für die Regierungsbefragung.

Gerne will ich einige Punkte der Neuregelung in Erinnerung rufen:

• Erstmals müssen sich künftig auch die Bundeskanzlerinnen oder Bundeskanzler einer turnusmäßigen Befragung stellen und zwar mindestens dreimal im Jahr.

• Der Bundestag erhält künftig die Tagesordnung des Kabinetts vor der Regierungsbefragung, das war bislang nicht so. Jetzt haben alle Abgeordneten in den Fraktionen die Möglichkeit zur Vorbereitung entsprechender Fragen.

• Die Regierungsbefragung wird auf 60 Minuten verlängert (bisher 30 Minuten). Eine weitere Verlängerung um 15 Minuten ist bei Bedarf durch den Präsidenten möglich.

• Es wird festgeschrieben, dass mindestens ein Bundesminister bei jeder Regierungsbefragung anwesend sein muss. Bislang war dies nicht ausdrücklich geregelt.

Unserer Neuregelung kann ich mehr abgewinnen, als den Regelungen zur Question Time im britischen Unterhaus. Aus meiner Sicht sollten die Regelungen zur Regierungsbefragung immer den Kern des parlamentarischen Fragerechts im Blick behalten: Es geht um die Informationsvermittlung, nicht um die Frage der unterhaltsamsten, kurzweiligsten oder interessantesten Form der Befragung. Wobei interessante Fragen nicht verboten sind, daran hapert es manchmal tatsächlich. Wer den Fokus allerdings zu stark auf letztere Aspekte legt, läuft Gefahr dass die Befragung zum Klamauk wird. Zumindest bedenkenswert ist für mich dort eine Studie der Hansard Society, die im Jahr 2014 in Großbritannien u.a. zu folgenden Ergebnissen kam: Die britische Fragestunde wird in der Bevölkerung demnach u.a. als "kindisch", "sinnlos", "laut" und "übertrieben" empfunden und die Prime Minister Question Time als "Theater".

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder MdB

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