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Patrick Kunz
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Frage von Günther Z. •

Frage an Patrick Kunz von Günther Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kunz,
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diese EU-Wahlen scheinen die vorerst letzten ohne Prozenthürde zu sein.
Frage:
Wenn es künftig um das Überspringen der 5 %-Hürde im Bund (oder den Ländern) geht ... würden Sie ein Bündnis aus "kleinen" Parteien befürworten, wenn:
1.
alle BündnisPartner so bleiben können, wie sie es möchten (also keine Verschmelzung stattfindet, sondern "nur" eine Kooperation auf Basis gemeinsamer Grundwerte & ethischer Prinzipien erforderlich ist),
2.
es einen juristisch einwandfreien Weg gibt, mit einer "gemeinsamen Liste" zur Wahl antreten zu können (also GG, PartG, BWahlG u. ä. Vorschriften berücksichtigt werden)
3.
eine gute/wahrscheinliche Möglichkeit besteht, dass Ihre Partei mit mindestens einem/einer von etwa 30 Abgeordneten im Bundesparlament vertreten ist (5% von mind. 598 BT-Sitzen => 30 Abgeordnete) ?

Gemäß dem internem (Unter-)Verteilungsschlüssel und in Abhängigkeit vom Wahlerfolg ist dabei natürlich auch mehr als "nur" ein Parlamentssitz vorgesehen).

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Mit freundlichen Grüßen
G. Z.

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Antwort von
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Frage:
Wenn es künftig um das Überspringen der 5 %-Hürde im Bund (oder den Ländern) geht ... würden Sie ein Bündnis aus "kleinen" Parteien befürworten, wenn:
1.
alle BündnisPartner so bleiben können, wie sie es möchten (also keine Verschmelzung stattfindet, sondern "nur" eine Kooperation auf Basis gemeinsamer Grundwerte & ethischer Prinzipien erforderlich ist),

Antwort: Ich würde es gerne mit einem JA beantworten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sobald Macht ins Spiel kommt die Werte hinfällig oder nur noch zweitrangig sind. Eine Kooperation bei Sachthemenpolitik bin ich ein Befürworter.

2.
es einen juristisch einwandfreien Weg gibt, mit einer "gemeinsamen Liste" zur Wahl antreten zu können (also GG, PartG, BWahlG u. ä. Vorschriften berücksichtigt werden)

Antwort: Der juristisch einwandfreie Platz ist/sollte im GG hinterlegt und die anderen Gesetzte/ Vorschriften haben sich diesem unterzuordnen.
Die 5% Hürde ist nur den großen Parteien dienlich und nicht dem freien demokratischen Willen des Wählers.

3.
eine gute/wahrscheinliche Möglichkeit besteht, dass Ihre Partei mit mindestens einem/einer von etwa 30 Abgeordneten im Bundesparlament vertreten ist (5% von mind. 598 BT-Sitzen => 30 Abgeordnete) ?

Gemäß dem internem (Unter-)Verteilungsschlüssel und in Abhängigkeit vom Wahlerfolg ist dabei natürlich auch mehr als "nur" ein Parlamentssitz vorgesehen).

Antwort: In einem solchem Bündnis bin ich dafür (unabhängig wie es ausgeht) die erzielten Prozente auf die Sitze herunter gerechnet werden.
So soll jeder Bündnispartner zu seinem Recht kommen. Bei unter 1% Sitzen kann man durchaus in Erwägung ziehen die Überhangmandate auf diese
zuerst zu verteilen. Ich stelle es mir nur schwierig vor in den Ausschüssen und anderen Cremien das richtige Wording und die passenden Sprecher zu finden.

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