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Frage von Gerhard R. •

Frage an Patrick Breyer von Gerhard R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Breyer,

zu
Landtag NRW: Landesbauordnung
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/Landesbauordnung/index.jsp
vor 6 Tagen - Gleichzeitig tritt die Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000, mit Ausnahme ihres § 51, außer Kraft.

Trifft es zu, dass NRW als erstes Bundesland die Genehmigungsfreistellungen für kleine und mittlere Wohngebäude abgeschafft und durch Baugenehmigungen ersetzt hat? Waren Baumängel dafür die Hauptursache?
Waren Bauherren und Architekten für die Baumängel verantwortlich?
Trifft es zu, dass die damalige Einführung der Genehmigungsfreistellungen Personaleinsparungen in den Bauämtern ermöglichte, aber auch zu Risiken für Bauherren und Nachbarn führte?
Wie kann man die Vorteile der Genehmigungsfreistellung erhalten und gleichzeitig weniger Baumängel ermöglichen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reth,

gerne stellen wir Anfragen an die Landesregierung, wo es Sinn macht. Bei diesem Thema sehe ich aber - auch nach der weiteren Korrespondenz mit Ihnen - weniger konkrete offene Fragen zu einem Sachverhalt.

Vielmehr geht es eher um die politische Entscheidung, ob die Genehmigungsfreistellung sinnvoll oder aber schädlich ist. Deshalb meine Anregung, dass Sie sich an den Petitionsausschuss mit dem Anliegen wenden könnten die LBO zu ändern.

Mit freundlichem Gruß
Patrick Breyer

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