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Patricia Lips
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Frage von Klaus K. •

Frage an Patricia Lips von Klaus K. bezüglich Verbraucherschutz

15.07.17
Hallo Frau Libs

Warum ist es nicht zwingend vorgeschrieben, dass Supermärkze und Discounter
Referenzwaagen für Kunden gut erkennbar im Verkaufsraum aufstellen müssen.
Auch wenn auf der Verpackungoder am Preisschild das Gewicht angegeben wird, kann der Kunde es nicht kontrollieren.
Ebenfalls gilt diese für lose Ware. Der Kunde kann nicht erkennen ob er ein Kilo hat oder mehr. Hier wird der Kunde zum Mehrkauf verführt.
Aldi Süd hat keine Referenzwaage. Viele Waagen in den Supermärkten und Discountern sind nicht geeicht (z.B. Netto).
Ist der Lobbyismus der Disconter und Suppermäfkte so groß? s. REWE.

Habe diese Frage seit 3 Jahren den Parteien und der EU-Kommission gestellt. Keine Antwort. So stellt sich aurtomatisch der Verdacht der Lobbyistenmacht ein.

Klaus Kröger
Schulstrasse 19
64750 Lützelbach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kröger,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Verbraucherschutz im Supermarkt.

Sie sprechen zwei Arten von Lebensmitteln im Supermarkt an: Die verpackten Lebensmittel und die losen wie z.B. frisches Obst und Gemüse.

Für Verpackungen gilt die Fertigverpackungsverordnung, nach der die Füllmengen im Rahmen einer Toleranz stimmen müssen. Die Kontrolle obliegt dabei den Eichbehörden, die regelmäßig Stichproben durchführen.

Gerade bei frischen Waren wie Obst und Gemüse werden neben abgewogenen Bündeln auch Waren lose angeboten. Zum Abwiegen dieser Ware finden Sie nach meiner persönlichen Erfahrung meist Waagen in den Supermärkten vor oder können Ihre ausgesuchte Ware an der Kasse wiegen (lassen.) Selbstverständlich sind diese Waagen geeicht, denn für alle Waagen, die als Abrechnungsgrundlage dienen, ist dies nach dem Gesetz vorgeschrieben. Meine Rückfrage bei der zuständigen Hessischen Eichdirektion hat dies bestätigt. Wichtig ist natürlich Ihr Vertrauen als Verbraucher ggü. Ihrem Supermarkt. Bei Bedenken Ihrerseits nehmen Sie bitte im Einzelfall am besten direkt Rücksprache mit der zuständigen Marktleitung.

Die gesetzlichen Regelungen jedenfalls sind vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen,

Patricia Lips

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