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Patricia Lips
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Frage von Stephan R. •

Frage an Patricia Lips von Stephan R. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Dr.Zimmermann,

Ich arbeite als Erzieher in einem Kinderhort. Zu meiner grundlegenden Beziehungsarbeit gehören selbstverständlich auch die Anforderungen des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes. Diese Anforderungen sind überaus differenziert sowie Anspruchsvoll. Da ich nur über die mittlere Reife verfüge, dauerte meine Ausbildung volle fünf Jahre.
Nun ist es so, das durch das KiföG einige Änderungen in Arbeitsstruktur, Voraussetzungen zum Zugang dieser Tätigkeit und Arbeitsorganisation in Kraft treten. Ich sehe diese Änderungen kritisch. Ich denke nicht, das verkürzte Ausbildungszeiten bzw. Quereinsteigerkurse, die häufig nur ein Jahr dauern, erwünschtes Fachpersonal hervorbringen. Stellen Sie sich vor wie es ist, in einem 18 qm Raum 19 Kinder zu betreuen. Professionelles Arbeiten funktioniert nur auf Grundlage einer guten Ausbildung sowie einer ausreichenden Austattung an Personal und Material. Hinzu kommt, das die schlechten Arbeits- und Lohnbedingungen keine Anreize für diesen Beruf bieten.
Wie stehen Sie im allgemeinen zum KiföG, und im speziellen zur Annerekennung der Wertigkeit meines Berufes über Bezahlung und/oder verbesserter Arbeitsbedingungen?
Wie stehen Sie zu verkürzten Ausbildungszeiten sowie zu dem Einsatz fachlich externem Personal?
Wie sieht in ihren Augen eine ganzheitliches Konzept von Bildung und Erziehung aus?

Mir wird fast schlecht wenn ich in der Tagesschau höre, das es einen Fachkräftemangel in Deutschland gibt. Jedoch wundert es mich nicht. Wenn uns unsere Kinder und Jugendlichen nicht wichtig sind, wir sie nicht beachten und gezielt fördern, haben wir die Zukunft schon verloren. Ein kurzer Blick nach Nordeuropa lässt mich immer wieder lächeln. Die Menschen dort wissen, das es kein größeres Gut als die Zukunft, in Persona unserer Kinder, gibt.

Welche Perspektive bieten Sie ihnen? Welche bieten Sie mir?

Mit freundlichen Grüßen

S.Rathemacher

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Sehr geehrter Herr Rathemacher,

vielen Dank für Ihre Fragen. Sie schreiben mich zwar als Bundestagsabgeordnete an, beziehen sich in Ihrem Anliegen offensichtlich jedoch auf ein Landesthema.

Lassen Sie mich Ihnen gerne jedoch zu den wesentlichen Regelungen des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (HessKifög) einige Informationen geben:

Im Rahmen des HessKifög ist weder eine Erhöhung der Gruppengrößen noch eine Kürzung des Fachpersonals oder engere Öffnungszeiten geplant. Die Landesförderung für Tageseinrichtungen richtet sich nach der Anzahl der in den Einrichtungen betreuten Kinder zum Stichtag 1. März. Damit erhält jedes Kind in einer Tageseinrichtung künftig nach Alter und Betreuungsdauer dieselbe Förderpauschale.

Das neue Gesetz umfasst außerdem die Landesförderung für die Kindertagespflege, für die Fachberatung, für die Beitragsfreistellung im 3. Kindergartenjahr, für die so genannte „Kleine Bauförderung“ sowie für Modellprojekte und ähnliches Zudem werden im Hessischen Kinderförderungsgesetz Mindeststandards für Tageseinrichtungen verbindlich festgeschrieben. Die bisher gruppenbezogene Personalberechnung wird durch eine kindbezogene Ermittlung des personellen Mindestbedarfs abgelöst. Damit wird den Trägern mehr Gestaltungsspielraum bei der Organisation des Kita-Alltags eingeräumt. Hinsichtlich der Gruppengrößen werden Mindestvorgaben im Gesetz geregelt (§25d). Für Kindergartengruppen (das heißt für Kinder ab drei Jahren) bleibt die Anzahl unverändert bei maximal 25 Kindern. Diese Zahl reduziert sich bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, je nachdem, ob es sich um ein Kind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr (um 2,5) oder vom vollendeten 2. bis zum 3. Lebensjahr (um 1,5) handelt. Bei Krippengruppen wird die Gruppengröße gesetzlich auf maximal 12 Kinder festgeschrieben.

Ziel der Umstellung von der bisherigen gruppenbezogenen Personalberechnung auf die kindbezogene Berechnung ist es, den Trägern einen bedarfsgerechten Einsatz ihres Personals zu ermöglichen. Dabei sollen jedoch die bisherigen Mindeststandards ihrer Höhe nach erhalten bleiben.

Zu Ihrer Frage nach dem Einsatz fachlich externen Personals kann ich Ihnen mitteilen, dass auf eine Ausweitung des Fachkräftekatalogs aufgrund der Sorge der Fachkräfte und Eltern um die Entprofessionalisierung des Berufes der Erzieherinnen und Erzieher im Gesetz verzichtet wurde. Das Kinderförderungsgesetz übernimmt den bisherigen Fachkraftkatalog der Mindestverordnung (MVO). Personen aus anderen Berufen können - wie bisher auch - zusätzlich zu dem vorhandenen pädagogischen Fachpersonal in den Kindertagesstätten mitarbeiten, ohne jedoch auf den Mindestfachkraftbedarf in einer Einrichtung angerechnet werden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Patricia Lips

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