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Patricia Lips
CDU
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Frage von Peter K. •

Frage an Patricia Lips von Peter K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Lips,

mich interessiert ihr Stellung zur Frage des Betreuungsgeldes. Werden Sie für das vom Koalitionsausschuss geplante Gesetz stimmen? Ich selbst bin, obwohl langjähriger CDU-Wähler, dagegen.
Danke für die Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Kiehl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kiehl,

vielen Dank für Ihre Frage zum Betreuungsgeld. In der letzten Sitzungswoche haben wir das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes in erster Lesung in den Bundestag eingebracht; ich werde diesen Gesetzentwurf aus folgenden Überlegungen unterstützen:

Die Einführung eines Betreuungsgeldes -- in welcher Form auch immer -- steht grundsätzlich in einer hohen Kontinuität: Zuerst wurde es im September 2008 noch von der Großen Koalition im Gesetz zum Ausbau der Betreuung für unter 3-Jährige Kinder (sog. U3-Betreuung) ab 2013 beschlossen, - es ist also bereits gesetzlich festgelegt -, danach wurde es im Koalitionsvertrag dieser Regierung in 2009 und nachfolgend in Vereinbarungen der Koalitionsrunde wiederholt bekräftigt.

Das Betreuungsgeld soll denjenigen Familien zu Gute kommen, die keinen Platz in einer öffentlich geförderten Einrichtung (Kita/U3-Betreuung) in Anspruch nehmen, und die nicht Sozial-/Regelleistungen an anderer Stelle erhalten. Dabei können durchaus beide Elternteile berufstätig sein, wobei die Betreuung dann individuell zu lösen ist. Hier kann das Betreuungsgeld eine finanzielle Unterstützung bei der Lösung dieser Aufgabe sein. Wird die Betreuung im unmittelbaren Umfeld der Eltern geleistet, indem ein Partner bewusst nicht arbeitet, soll das Betreuungsgeld Achtung und Respekt auch ggü. dieser Aufgabe zum Ausdruck bringen.

Um Wahlfreiheit zu gewährleisten, ist natürlich dem Bedarf entsprechend ein Angebot öffentlicher Einrichtungen, wie vom Gesetzgeber beschlossen, vorzuhalten. Das Betreuungsgeld hat vorrangig also keineswegs die Aufgabe, eine Alternative zu mangelnden Kita-Plätzen zu sein.

Es ist Aufgabe staatlicher Familienförderung, Wahlfreiheit für Eltern bei der Kleinkindbetreuung zu gewährleisten, Barrieren abzubauen und Übergänge zu ermöglichen. Studien zeigen auf, dass es auf die Frage nach dem richtigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot keine einheitliche Antwort für jedes Kind bzw. für jedes Familienmodell gibt. Ob externe oder familieninterne Betreuung, also ob Tageseinrichtung, Kindertagespflege, Elterninitiative, Nachbarschaftshilfe, Betreuung durch die Eltern, durch Großeltern oder Au Pair, ob Ganztagesangebot oder stundenweise Inanspruchnahme: Alle Anforderungen an die Eltern in ihrem privaten und beruflichen Umfeld bestimmen mit über die Art der Betreuung für ihre Kinder. Alle Optionen sollen sich im Interesse der Vielfalt und Wahlfreiheit idealerweise ergänzen und nicht vorgeschrieben werden.

Das Betreuungsgeld soll damit eine Lücke bei einer bestimmten Altersgruppe schließen zwischen Elterngeld (bis 1 Jahr) und Kindergarten (ab 3 Jahre), zumal in diesen frühen Lebensjahren sehr oft unmittelbare Verwandte bzw. Vertrauenspersonen mit enger Bindung zum Kind bei der Berufstätigkeit der Eltern in die Betreuung eingebunden sind. Eine geradezu dogmatische Betreuungsaufforderung von Kindern in öffentlichen Einrichtungen ab dem 1. Lebensjahr, wie von SPD/Grünen gefordert, lehne ich ab.

Erziehungsleistung verdient unabhängig von privater oder öffentlicher Betreuung hohe Wertschätzung. Es kann bzw. darf nicht das Eine gegen das Andere ausgespielt werden.

Und wie auch immer die Betreuung geregelt werden kann, fest steht, in immer mehr Familien gehen beide Partner nach der Geburt des Kindes/der Kinder früh wieder arbeiten.

Dem soll das Gesetz ausdrücklich nicht entgegen stehen. Der Begriff "Herdprämie", den es nur in Deutschland gibt, ist schon von daher nicht korrekt. Er diskriminiert auf der einen Seite diejenigen Familien, immerhin nahezu 50%, die die Kinderbetreuung in diesem Alter nach wie vor familienintern regeln wollen und können. Gleichzeitig ersetzen andererseits 150EUR kein Gehalt, sofern beide Partner arbeiten gehen.

Ich persönlich würde mir wünschen, dass auf der Basis des Beschriebenen Toleranz, Achtung und Respekt allen Familienbildern und --modellen gegenüber Einzug halten würden, wie dies in anderen Ländern der Normalfall ist. Das Betreuungsgeld unterstützt beide Seiten.

Ich habe großes Verständnis auch für die Vertreter der Gegenmeinung, hoffe aber, ich konnte Ihnen meine Beweggründe näher bringen, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Patricia Lips

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