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Otto Fricke
FDP
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Frage von Wolfgang H. •

Frage an Otto Fricke von Wolfgang H. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Fricke!

Ich darf mich nunmehr auf eine Rentenerhöhung von 0,25 % freuen.
die Freude hält sich allerdings in Grenzen wenn ich sehe, was mein Bekannter als pensionierter Oberstleutnant an Pension und nachträglicher Pensionserhöhung ab 1.1.2013 bekommt. Mir ist bewusst, dass die Rentnergeneration im Jahre 2010 - zu der ich zum damaligen Zeitpunkt noch nicht gehörte - eine Rentenerhöhung hätte hinnehmen müssen, weil die so genannte Netto-Lohn-Quote ein negatives Vorzeichen aufwies. Weil diese Rentenkürzung jedoch nicht vorgenommen wurde, erfolgt quasi eine Verrechnung.

Deshalb meine Fragen:

1. Warum wird mir als Neu-Rentner die aus 2010 resultierende Verrechnung zugemutet?
2. Trifft es zu, dass in die für die Rentenerhöhung maßgebliche Netto-Lohn-Quote auch die Mini-Jobber, Aufstocker und sonstigen von Lohndumping-Systemen Betroffenen mit einfließen und damit den Durchsschnitt des Netto-Lohns negativ beeinflussen?
3. Warum wird diese für Rentner angewandte Netto-Lohn-Quote nicht im gleichen Ausmaß auf die Pensionsbezieher angewandt - und wie steht die FDP zu einem solchen Änderungsansinnen?
4. Warum werden die Diäten der Bundestagsabgeordneten nicht an den Rhythmus und die prozentuale Erhöhung der gesetzlichen Renten angepasst - und wäre dies nicht eine vortreffliche Forderung der FDP zum Thema "Abbau sozialer Ungerechtigkeiten"?
5. Was müssen 20 Mio. Rentner nach Ihrer Auffassung tun oder unterlassen, um ihre Interessen wirksamer durchzusetzen - eine erfolgreiche Interessenvertretung wie die Pensionäre mit dem Deutschen Beamtenbund gründen oder für 3 Tage die A 2 am Hannover-Kreuz in beide Fahrtrichtungen Ost-West und Nord-Süd blockieren?

Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Fragen - trotz der teilweise emotionalen Entrüstung - vollständige beantworten. Vielen Dank.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hartmann,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Änderung des Europawahlgesetzes.
Hierzu haben mich und meine Kollegen eine Vielzahl von Anfragen erreicht, die sich mit ähnlichen Fragen beschäftigen und die von unserem Berichterstatter für dieses Gesetz, Herr Dr. Stefan Ruppert, http://www.stefan-ruppert.de/ für die gesamte Bundestagsfraktion beantwortet wurden. Die Gedanken, die Meinungsfindungsprozess zu Grunde liegen, gebe ich Ihnen hiermit gerne wieder:

Da die Wahlen zum Europäischen Parlament bereits im Mai nächsten Jahres stattfinden werden, und die Vorbereitungen dafür bereits laufen, muss das Europawahlgesetz (EuWG) noch in dieser Wahlperiode geändert werden.
Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben sich auf folgende Änderungen verständigt:

· Die Sitzzahl wird den europäischen Vorgaben entsprechend angepasst. Bisher hat Deutschland 99 Sitze, in Zukunft werden nur mehr 96 Deutsche im Europäischen Parlament vertreten sein.

· Technische Vorgaben aufgrund von europäischer Richtlinien wurden eingearbeitet: Durch einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sollen mehrfache Stimmabgaben und mehrfache Kandidaturen verhindert werden.

· Darüber hinaus haben sich die Fraktionen darauf verständigt, eine 3%-Hürde einzuführen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die 5%-Hürde für verfassungswidrig erklärt hatte.

Dieser Punkt wird in der Öffentlichkeit am stärksten diskutiert. Insbesondere wird den Fraktionen dabei vorgeworfen, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren; die Einführung einer 3%-Hürde sei verfassungswidrig. Allerdings wird dabei verkannt, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in Deutschland eine Beobachtungspflicht auferlegt hat: So könne sich eine abweichende verfassungsrechtliche Beurteilung für den Gesetzgeber ergeben, wenn sich die Verhältnisse wesentlich änderten (BVerfGE 129, 300 (321 f.)). Die Verhältnisse haben sich geändert: so hat das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten in seiner Entschließung vom 22. November 2012 (2012/2829 [RSP]) sogar aufgefordert, im jeweiligen Europawahlrecht geeignete und angemessene Mindestschwellen für die Zuteilung der Sitze festzulegen. So solle sowohl der Wählerwille zum Ausdruck kommen, als auch der Funktionalität des Parlaments Rechnung getragen werden.
Zusätzlich zu den genannten Punkten wurde auch der Rechtsschutz für Parteien vor der Wahl, der in dieser Wahlperiode auf Drängen der FDP im Konsens von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für die Bundestagswahl eingeführt worden ist, auch auf die Zulassung von Parteien für die Wahl zum Europäischen Parlament ausgedehnt. Damit wird eine gravierende Lücke im Rahmen des Rechtsschutzes geschlossen.
Wie Sie wahrscheinlich mitbekommen haben, ist der Gesetzentwurf vor kurzem in der zweiten und dritten Lesung verabschiedet worden (BT-Drs. 17/13705). Der Verabschiedung ging ein langer Prozess der Auseinandersetzung voraus, im Rahmen dessen der zuständige Innenausschuss sich in Form einer Anhörung ausführlich informiert hat. http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung35/Stellungnahmen_SV/index.html
Ich hoffe Ihnen hiermit Ihre Fragen zur Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Otto Fricke

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