Ottmar von Holtz, Bundestagsabgeordneter
Ottmar von Holtz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Reinhard K. •

Frage an Ottmar von Holtz von Reinhard K. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag!

Ich habe mal eine Frage zu Ihrer Position zu den Direktversicherungsgeschädigten.

In 2004 haben die 3 Parteien CDU,SPD und Grüne das unsägliche GMG beschlossen und den Vertrauensschutz in Deutschland zu Grabe getragen.

Auch ich bin ein total Enttäuschter und Wütender Betroffener.
Seit 1982 habe ich jeden Monat nur mein eigenes Geld in eine DV eingezahlt. Jetzt müsste ich jeden Monat von
max. 200,-€ Sofortrente aus dieser DV ca. 100,-€ in die Krankenkasse einzahlen.
Ich und alle meine Verwandten und Bekannten aus Sportverein, Feuerwehr, Naturschutzverein usw. werden in Zukunft keine der der 3 beteiligten Parteien (CDU,SPD und Grüne) mehr wählen!

Wie stehen Sie dazu?
Werden Sie dafür kämpfen dieses ungerechte Gesetz abzuschaffen und die Betroffenen zu entschädigen?

Weiter Informationen finden Sie unter https://www.dvg-ev.org/

Vielleicht kann man uns doch noch umstimmen!

Mit freundlichen Grüssen
R. K.

Ottmar von Holtz, Bundestagsabgeordneter
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bereits seit 1983 sind auf Renten und Versorgungsbezüge Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Bis zur Gesundheitsreform 2004 wurden jedoch Versorgungsbezüge je nach Auszahlung unterschiedlich behandelt. Wurden sie regelmäßig ausgezahlt, musste man einen Beitrag bezahlen. Wurden sie einmalig, wie zum Beispiel in Form einer Direktversicherung, ausgezahlt, mussten keine Beiträge bezahlt werden. Diese allein durch den Auszahlungsmodus bestimmte Ungleichbehandlung wurde 2004 beendet. Seitdem sind alle Versorgungsbezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge beitragspflichtig.
In der Ansparphase gibt es jedoch nach wie vor eine Ungleichbehandlung: Wenn Arbeitnehmer die Prämien aus dem Nettoeinkommen bedienen, werden sie mit dem vollem Beitrag belastet und sind die Prämien nicht wie im Falle der Zahlung aus dem Bruttolohn bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei.
Ich stimme Ihnen zu: diesen Zustand müssen wir ändern. Es gibt Vorschläge, die so genannte Doppelverbeitragung bei der Betriebsrente völlig abzuschaffen. Das unterstützen wir Grüne so nicht. Viele Versicherte, die ihren Vertrag vor Einführung der von Ihnen kritisierten Regelung abgeschlossen hatten, empfinden die bestehende Rechtslage verständlicher Weise als ungerecht. Sie haben sich damals im Glauben an eine dauerhafte Beitragsfreiheit für diese Form der Alterssicherung entschieden. Deshalb setzen wir uns für eine Lösung für vor 2004 geschlossene Verträge ein.
Ein erster Schritt ist nach unserer Auffassung die Halbierung der Beitragszahlungen. Eine weitere Möglichkeit ist die Schaffung eines Freibetrags für kleine Betriebsrenten. Man muss aber dann auch ehrlich sein: Diese Maßnahmen müssten aus Steuermitteln finanziert werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen unsere grüne Position verständlich darlegen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Ottmar von Holtz

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