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Oswin Veith
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Frage von Christine R. •

Frage an Oswin Veith von Christine R. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Veith,

zurzeit habe ich den Eindruck, dass es an einem nachhaltigen & effektiven Konzept zum guten und sicheren Miteinander mit seit 2015 zugewanderten Personen fehlt.

So ist nach einer Studie des BMFSFJ vom 03.01.2018 die Kriminalitätsrate von Personen (Alter: 14 - 30), die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, stark angestiegenen (Zitat: „Die Zahl der Fälle mit tatverdächtigen Flüchtlingen hat sich dadurch zwischen 2014 und 2016 um 241 % erhöht“).

Die jetzigen Gesetze und Regelung scheinen nicht auszureichen, siehe die Fälle in Mannheim und Cottbus.

Als Lösung schlägt der o.g. Bericht beispielsweise vor die finanziell geförderte, freiwillige Ausreise von abgelehnten Asylbewerbern attraktiver zu machen. Dazu teile ich die Befürchtung von Ex-BND-Chef August Hanning - Zitat: „Ich fürchte, dass wir mit der Zahlung von Prämien versuchen, kurzfristig ein Problem zu lösen, langfristig aber noch attraktiver für alle Migranten werden, auch wenn sie keinerlei Aussicht auf Asyl besitzen.“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article172054738/Ex-BND-Chef-ueber-Migranten-Zum-grossen-Teil-wissen-wir-nicht-wer-sie-sind.html

Auch eine Integration über strukturierte Tagesabläufe, Sport, Sprachkurse, Freizeitaktivitäten ist ein Vorschlag. Aber wie soll das funktionieren, wenn Flüchtlinge nicht ins Deutsche Ausbildungssystem passen - wie im Dez 2017 vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln festgestellt?
https://www.welt.de/wirtschaft/article171748044/Berufsausbildung-Fluechtlinge-passen-nicht-ins-deutsche-System.html

Wenn also einerseits die Kriminalitätsrate aufgrund der zugewanderten Menschen spürbar steigt und die zugewanderten Personen nur schlecht in unser Ausbildungs- und Arbeitssystem passen und andererseits die gegenwärtigen Konzepte viel Geld verschlingen jedoch nachweislich nicht funktionieren – was sind dann ihre Vorschläge für die Zukunft?

Ich bin gespannt auf ihre Antwort!
C. R.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Januar 2018.

Die weltweiten Flüchtlingsbewegungen bleiben eine der größten Herausforderungen für die internationale Staatengemeinschaft. Deutschland steht zu seinen humanitären Verpflichtungen. Die Union bekennt sich zum Recht auf Asyl im Grundgesetz sowie zur Genfer Flüchtlingskonvention.

Wir setzen unsere Anstrengungen fort, die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren, damit sich eine Situation wie die des Jahres 2015 nicht wiederholen wird und kann. Dazu werden wir folgende Maßnahmen vertiefen: Bekämpfung von Fluchtursachen, verstärkte Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM und Herkunfts- und Transitstaaten sowie Schaffung legaler Aufnahmeinstrumente. Zudem muss die Liste der sicheren Herkunftsländer erweitert werden. Dies gilt jedenfalls für Marokko, Algerien und Tunesien. Die Grenzkontrollen werden aufrechterhalten bis der EU-Außengrenzschutz gewährleistet ist.

Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschütze, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge) die Zahl von 200.000 Menschen im Jahr nicht übersteigt.

In Deutschland werden Asylverfahren für alle neu Ankommenden in Entscheidungs- und Rückführungszentren nach dem Vorbild von Manching, Bamberg und Heidelberg gebündelt. Die Asylbewerber verbleiben dort bis zur schnellstmöglichen Entscheidung ihres Antrages. Die erforderlichen ausländerrechtlichen Entscheidungen werden dort getroffen. Im Falle der Ablehnung ihres Antrages werden sie aus diesen Einrichtungen zurückgeführt.

Der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige bleibt bis zum 31.07.2018 ausgesetzt und wird nach dem 1. August streng begrenzt und nur im Rahmen unserer Aufnahmemöglichkeiten erfolgen. Auch in Zukunft wird es keinen Anspruch auf Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten geben. Im Übrigen werden wir unsere Anstrengungen verstärken, vollziehbar Ausreisepflichtige schnellstmöglich zurückzuführen.

In Bezug auf die Migration in den Arbeitsmarkt haben wir eine klare Position zur Steuerung von Einwanderung in den Arbeitsmarkt, die sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientieren muss: Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. Deshalb sind wir zur Erarbeitung eines Fachkräfte-Zuwanderungsgesetzes bereit.

Die von Ihnen benannte Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie und Jugend hat die Lage anhand des Fallbeispiels Niedersachsen analysiert. Die Analyse ergibt zwar, dass die Anzahl der polizeilich registrierten Gewalttaten in Niedersachsen zwischen 2014 und 2016 anstieg und dies unter anderem auf die Zunahme von Flüchtlingen zurück zu führen sei. Jedoch erläutern die Experten auch, dass dies nicht verwunderlich sei, da es sich bei einem spürbaren Anteil der Flüchtlinge um junge Männer in der Altersspanne handele, in der Menschen verstärkt straffällig seien, unabhängig von Land und Herkunft. Außerdem betonen die Experten, dass Gewaltdelikte von Flüchtlingen mindestens doppelt so oft angezeigt würden wie die von Deutschen. Das Urteil, Flüchtlinge seien pauschal krimineller, lässt sich dennoch nicht fällen. Zum einen unterscheiden sich die Zahlen stark nach Herkunftsländern, zum anderen lässt sich einiges - wenn auch nicht alles - durch kriminologische Hintergründe erklären. Dennoch gilt ganz klar, wer in Deutschland straffällig wird, wird zur Rechenschaft gezogen. Jede Straftat wird von deutschen Behörden verfolgt. Polizei und Justiz machen dabei keine Unterschiede bei Tatverdächtigen bzw. Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz. Denn niemand darf wegen seiner Abstammung, seiner Sprache, oder seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Werden Asylbewerber straffällig, können sie ausgewiesen werden. Wie die Behörden entscheiden, hängt von der Straftat und der Strafe ab. Grundsätzlich werden Asylbewerber ausgewiesen, wenn sie zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde oder Ausländer eingeschleust haben. Bei Drogendelikten oder Landfriedensbruchs reicht schon eine Haftzeit von zwei Jahren. Die Behörden können aber auch aus anderen Gründen entscheiden, dass ein Asylbewerber das Land verlassen muss.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Oswin Veith