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Oswin Veith
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Frage von Tatjana W. •

Frage an Oswin Veith von Tatjana W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Veith,

beabsichtigen Sie, der Grundgesetzänderung am morgigen Donnerstag 1.6.2017 zuzustimmen? Warum wird eine solche Grundgesetzänderung ohne öffentliche Diskussion im Eilverfahren vorangetrieben? Was sagt das über den Zustand unserer Demokratie aus? Halten Sie es für vertretbar, Autobahnen, Schulen und Kindergärten, die über Generationen in Deutschland mit Steuergeldern aufgebaut und betrieben wurden und damit uns allen gehören, zu privatisieren?

Mit freundlichen Grüßen

Tatjana Walter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Walter,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die Möglichkeit auch an dieser Stelle klarzustellen, dass mit den Grundgesetz- und einfachgesetzlichen Änderungen keinerlei Infrastruktur privatisiert wird. Mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen lediglich in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Es wird weder eine Privatisierung unserer Autobahnen, noch der neuen Infrastrukturgesellschaft geben. Der Bund bleibt grundgesetzlich abgesichert Eigentümer.

Ich habe den Gesetzentwürfen zugestimmt.

Darüber hinaus beklagen Sie - aus Ihrer Sicht – das „Eilverfahren“. Ich darf dazu anmerken, dass den Gesetzentwürfen ein einstimmiger Eckpunktebeschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom Bund und Ländern vorausging. Diese Vereinbarung wurde am 16. Oktober des vergangenen Jahres getroffen. Danach wurde die Vereinbarung in Gesetzentwürfe umgesetzt, die am 15. Dezember 2016 dem Bundesrat und am 13. Februar 2017 eingebracht worden sind. Die Verabschiedung erfolgte im Deutschen Bundestag am 1. Juni und einen Tag später im Bundesrat.

In dieser Zeit sind die Gesetzentwürfe regulär in allen mitberatenden Ausschüssen wie im federführenden Ausschuss und im Plenum des Deutschen Bundestages beraten worden. Ich kann daher nicht erkennen, dass es sich um ein „Eilverfahren“ gehandelt haben soll.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Oswin Veith