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Omid Nouripour
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Frage von Bob Z. •

Frage an Omid Nouripour von Bob Z. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Nouripour,

bei einer Recherche im bin ich auf Ihre sog. kleine Anfrage an die Bundesregierung vom Mai 2013 (BT-Drucksache 17/13666) gestoßen, welche die Internetseite des franz. Verteidigungsministeriums betrifft, auf der das franz. Verteidigungsministerium Informationen zur Rekrutierung bei der franz. Fremdenlegion (Légion étrangère) in 15 verschiedenen Sprachen (u.a. Deutsch) bereitstellt.

Text:
Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen
zieht die Bundesregierung aus der Anwerbung
von deutschen Staatsbürgern beispielsweise
über das Internet für die franz.
Fremdenlegion, und inwieweit hat die Bundesregierung
mit der Regierung Frankreichs die
Anwerbung deutscher Staatsbürger für die
Fremdenlegion erörtert?
+++

In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen an Sie:

1. Sie nennen die Internetseite "beispielhaft" als Medium für die Anwerbung. Welche WEITEREN Medien und/oder Arten der Anwerbung für die franz. Fremdenlegion, die sich im speziellen oder unter anderem an deutsche Staatsbürger richtet, sind Ihnen bekannt?

2. Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen
SOLLTE Ihrer Ansicht nach die Bundesregierung aus der Anwerbung
von deutschen Staatsbürgern für die franz.
Fremdenlegion über die genannte Internetseite ziehen?

3. Inwieweit SOLLTE die Bundesregierung
mit der Regierung Frankreichs die
Anwerbung deutscher Staatsbürger für die
Fremdenlegion erörtern? Welches Ziel sollte die Bundesregierung dabei verfolgen?

4. Innerhalb der EU herrscht für Unionsbürger Freizügigkeit und das Recht der freien Arbeitsplatzwahl in allen Mitgliedsstaaten. Die franz. Fremdenlegion ist Teil des Heeres (Armee de Terre) des EU-Landes Frankreich, ihre Angehörigen somit als Zeit-, bzw. Berufssoldaten beim franz. Staat angestellt. Sehen Sie Unterschiede zur offensiven Anwerbung z.B. deutscher Ärzte durch das EU-Land Schweden oder zur offensiven Anwerbung deutschen Gastronomiepersonals durch das EU-Land Österreich? Wenn ja, welche?

Mit freundl. Grüßen

Ziegler

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ziegler,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Rekrutierung der französischen Fremdenlegion in Deutschland.

Ich kann mich allerdings nicht recht erinnern, die Internetseite der Fremdenlegion als „beispielhaft“ bezeichnet zu haben. Formal ist es zulässig, dass Frankreich im Ausland Soldatinnen und Soldaten für die Fremdenlegion rekrutiert, zumal diese Teil der regulären französischen Streitkräfte ist, damit der demokratischen Kontrolle eines unserer engsten Verbündeten untersteht und mitunter gemeinsam mit deutschen Verbänden in UN-, EU- oder NATO-Missionen agiert.

Die Geschichte der Fremdenlegion ist aber sehr zwiespältig. Einerseits wirkten Einheiten der Fremdenlegion unter Beteiligung vieler europäischer Oppositioneller als Teil der freien französischen Armee am Kampf gegen die Nationalsozialisten mit. Andererseits benutzte die französische Regierung bis in die frühen 1960er Jahre ausländische Rekrutinnen und Rekruten, um mit verbrecherischen Mitteln ihr Kolonialregime aufrechtzuerhalten. Auch deshalb stehe ich der Rekrutierung fremder Staatsangehöriger sehr skeptisch gegenüber.

Noch dramatischer ist die Lage bei echten Söldnerarmeen, die oft verharmlosend als „private Sicherheitsdienstleister“ bezeichnet werden. Hier haben grüne Fraktion und ich daher mehrere Vorstöße für strengere Regulierungen gemacht.

Mit freundlichen Grüßen
Omid Nouripour

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