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Frage von Rüdiger S. •

Frage an Oliver Wittke von Rüdiger S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Wittke,

seit etlichen Wochen versuche ich - bislang vergeblich - eine befriedigende Antwort eines Abgeordneten zu erhalten, die auch in meinem Auftrag im Stadt-, Land- oder Bundesparlament sitzen.
Ich habe erst heute wieder mit Wut im Bauch lesen müssen, wie sich die Damen und Herren der Rundfunkanstalten ihre Taschen aus den Rundfunkbeiträgen füllen. Mich ärgern manche Bestimmungen des neuen Rundfunkvertrages zu den Gebühren maßlos. Es gibt da z.B. eine Reihe von Befreiungsgründen, u.a. für Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
Meine Tochter studiert in Bonn, verdient naturgemäß so gut wie nichts und würde demnach theoretisch von den Rundfunkgebühren befreit sein. Da sie aber kein Bafög bekommt, hat die GEZ ihren Befreiungsantrag abgewiesen. Dies ärgert mich, da natürlich nicht meine Tochter den Beitrag zahlt, sondern ich. Ich werde also doppelt zur Kasse gebeten. Ich denke, Sie wissen, wie teuer ein Studium ist, zumal wenn das Kind auswärts zur Miete wohnen muss. Wieso kann man denn nicht alle Studenten in diesem Rundfunkvertrag gleichermaßen behandeln? Alle verdienen doch ganz wenig oder gar kein eigenes Geld? Da sehe ich einen dringenden Korrekturbedarf des Vertrages. Die Kommunen haben doch auch einen geringeren Beitrag durchgesetzt, weil sie im ursprünglichen Vertrag übergebührlich zur Kasse gebeten worden wären. Gilt dies denn für Normalbürger nicht?

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Antwort ausstehend von Oliver Wittke
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