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Oliver Keymis
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Frage von Jutta L. •

Frage an Oliver Keymis von Jutta L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie wird mit Bürgern umgegangen, die weder Radio, noch Autoradio, noch Fernseher und INternet haben.?
Müssen alle bezahlen? Wo bleibt da der Freiheits- und Gleichheitsgedanke?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Landwehr,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Der neue Rundfunkbeitrag, der ab dem Jahr 2013 pro Haushalt erhoben wird, ist von allen Bürgerinnen und Bürgern zu entrichten, unabhängig davon, ob sie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote nutzen oder nicht.

Wörtlich heißt es dazu auf Seite 60 im "Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" des Prof. Dr. Kirchhoff: " Dabei kann der Gesetzgeber von der Vermutung ausgehen, dass die Inländer in Deutschland regelmäßig einen Vorteil aus dem Rundfunkangebot ziehen, weil die Nutzbarkeit dieses Angebotes den Handlungsraum ihrer Meinungs- und Informationsfreiheit, ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit, bei beruflicher Nutzung auch ihrer Berufsfreiheit deutlich erweitert und sie dieses Angebot in der Regel auch nutzen."

So gesehen trägt man mit dem neuen Beitrag eben auch dann zum öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebot bei, wenn man es selbst nicht nutzt. Da hier aber der Nutzen für die Allgemeinheit auch bundesverfassungsgerichtlich vielfach festgestellt wurde, kann man sich von der Zahlung dieses Rundfunkbeitrags nur aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise befreien lassen. Die hierzu geltenden Befreiungstatbestände füge ich gerne auch dieser Antwort noch einmal an.

Nicht nur das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass Freiheit und Gleichheit eben genau auch durch den Bestand und die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland gewährleistet werden. Er wird als systemrelevant für die Meinungsfreiheit und die Meinungsvielfalt angesehen und damit als Grundfeste für unsere freiheitliche Demokratie definiert. Dafür sind gerechterweise alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zu einem Beitrag heranzuziehen, unabhängig davon, ob sie selbst dieses Angebot nutzen oder nicht - ähnlich verhält es sich ja auch mit anderen öffentlichen Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen und für die wir alle gemeinsam zahlen, ohne dass wir alle sie jeweils auch nutzen oder gar nutzen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keymis