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Oliver Grundmann
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Frage von Christoph S. •

Frage an Oliver Grundmann von Christoph S.

Sehr geehrter Herr Grundmann,

welche Motive bewogen Sie dazu bei der Abstimmung für eine neue Vorratsdatenspeicherung für "JA" zu stimmen?

Vielen Dank für Ihre Zeit.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Scherlinger,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zur befristeten Speicherung von Verbindungsdaten (Vorratsdatenspeicherung), zu der ich Ihnen gerne einige wichtige Informationen geben möchte.

Das neue Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen dazu, die bei Ihnen anfallenden Verbindungsdaten zehn Wochen lang auf einem in Deutschland befindlichen Server zu speichern, wobei dieser Server über keinerlei Internetverbindung verfügen darf. Nach Ablauf dieser zehn Wochen müssen die Daten gelöscht werden. Zugriff auf die gespeicherten Daten erhalten die Ermittlungsbehörden nur zur Aufklärung bestimmter schwerer Straftaten – wie zum Beispiel Mord, Totschlag, Kinderpornographie – und nur auf Grundlage einer richterlichen Anordnung. Welche Internetseiten ein bestimmter Nutzer aufruft, wird nicht gespeichert. Andersherum gilt: ist wegen der genannten schweren Straftaten eine Seite im Visier der Fahnder (etwa die von Anbietern von Kinderpornographie), so können in einem solchen Fall die IP-Adressen ermittelt werden, mit denen auf diese Seite zugegriffen worden ist.

Die Abrufbarkeit der bei den Providern befristet gespeicherten Daten trägt der Tatsache Rechnung, dass die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen in nahezu allen Kriminalitätsbereichen eine außerordentlich große Rolle spielt. In vielen Gesprächen mit den Praktikern aus Justiz und Ermittlungsbehörden und bei den Anhörungen des Bundestages hat sich herauskristallisiert, dass die Verbindungsdaten zur Aufklärung von Straftaten ganz wesentlich beitragen können, weil sie u.a. Einblicke geben, mit wem Täter und Opfer Kontakt hatten. Auch mögliche Zeugen schwerer Straftaten können so ermittelt werden. Bei vielen schweren Taten gibt es oft gar keinen anderen Ermittlungsansatz. Auch wenn es Umgehungsmöglichkeiten gibt: in vielen Fällen resultieren daraus entscheidende Hinweise, die dann zusammen mit anderen Tatsachen die notwendigen Beweise zur Aufklärung von Straftaten ermöglichen. Wie bei allen anderen Ermittlungsmöglichkeiten so kommt auch die Bewertung der durch die Datenabfrage gewonnenen Erkenntnisse allein den Richtern und Staatsanwälten zu.

Die vielen Beispiele aus der Praxis, in denen die Ermittler künftig etwas bessere Möglichkeiten haben, gegen schwere Verbrechen vorzugehen, haben mich überzeugt, dass Deutschland mit der befristeten Speicherung von Verbindungsdaten ein Stück sicherer wird. Die Unschuldsvermutung bleibt dabei genauso gewahrt wie die Freiheitsrechte des Einzelnen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Grundmann

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