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Olav Gutting
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Frage von Klaus D. •

Frage an Olav Gutting von Klaus D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gütting,

Ihr Karlsruher Kollege Axel Fischer hat am 02. Juli 2013 unter der Überschrift "... Nur freie Bürger, nicht unmündige Untertanen bringen unsere Gesellschaft voran" (in BoulevardBaden) unter anderem gesagt: " ... Wir müssen die individuelle Freiheit und die Privatheit schützen und bewahren ...".
Ich nehme an, dass Sie diese Sätze ebenso wie ich unterschreiben können.
Leider sehe ich aktuell (weder bei Ihnen noch bei den anderen Mitgliedern der Regierung) keine entsprechende Aktivitäten, die möglichen Verletzung der Bürgerrechte durch inländische und ausländische Geheimdienste zu klären und ggf. dagegen vorzugehen.

Deshalb meine Frage: Was werden Sie zur Klärung der Behauptungen, die u.a. von Herrn Snowden erhoben werden, unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Daschakowsky

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Sehr geehrter Herr Daschakowsky.

Für Ihre Anfrage, was man zur Klärung der von Edward Snowden aufgestellten Behauptungen unternehmen kann, danke ich Ihnen. Ich darf darauf wie folgt antworten.

Das Zitat, das Sie mit meinem Bundestagskollege Axel Fischer in Verbindung bringen, kann ich - wie Sie schon sagen - ohne Wenn und Aber unterschreiben. Was die Aufklärung dieser Angelegenheit angeht, so wird es - so viel kann man schon voraussagen - nicht einfach werden. Denn dabei sind wir voll und ganz auf die Kooperation mit den zuständigen amerikanischen Dienststellen angewiesen. Nun handelt es sich leider um eine Materie, die samt und sonders der Geheimhaltung unterliegt. Auch die damit betrauten Dienste tragen ja großen Teils nicht umsonst die Bezeichnung - Geheimdienste -.

So ärgerlich der Vorgang als solcher ist, er wird nicht nur meiner Meinung nach ein wenig zu hoch gehandelt. Auch der frühere Bundesinnenminister Otto Schily hat in einem Interview Ende letzter Woche davon gesprochen, dass man die Debatte, die der frühere NSA-Mitarbeiter Edward Snowden in Gang gesetzt hat, etwas gelassener führen sollte. Man sollte dabei auch nicht vergessen, dass die Aussagen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters noch keinerlei Bestätigung durch Dritte gefunden haben. Noch, ich betone noch, stehen dessen Behauptungen unbewiesen in der Öffentlichkeit da. Gleichzeitig rät Schily seiner Partei, das Thema Sicherheit und Geheimdienste nicht in den Bundestagswahlkampf zu ziehen. Letzteres ist nun leider schon geschehen.

Da die Opposition erkennbar unter einem Mangel an Wahlkampfmunition leidet, mit der Sie die Kanzlerin politisch in Bedrängnis bringen könnte, reitet sie nun auf dieser Thematik rum. Damit wir uns nicht missverstehen: Selbstverständlich müssen wir versuchen, mit unseren amerikanischen Freunden zusammen aufzuklären, inwieweit sich amerikanische Nachrichtendienste Zugang zu deutschen Servern verschafft haben. Da gibt es ganz sicherlich einiges zu klären und für die Zukunft zu verändern.

Wie Sie wissen, ist derzeit das Parlamentarische Kontrollgremium dabei, sich einen Überblick über die Sammelwut amerikanischer Geheimdienste zu verschaffen. Der Koordinator für die Geheimdienste im Kanzleramt, Kanzleramtsminister Pofalla, hat in der letzten Woche schon vor diesem Gremium ausgesagt und ganz eindeutig klargemacht, dass er für die entsprechende Aufklärung Sorge tragen wolle.

Auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer, hat in einer Stellungnahme nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums deutlich gemacht, dass es, zumindest zur Zeit, keine Information gäbe, die auf die angeblich massenhafte Ausforschung durch amerikanische Geheimdienste schließen lasse. Ähnlich hat sich auch der frühere SPD Innenminister Otto Schily in dem oben schon erwähnten Interview geäußert: "nämlich dass zum Beispiel die Behauptung, 80 Millionen Bundesbürger würden ausgespäht, einfach Unsinn sei".
Das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (kurz: Kontrollgremiumgesetz) ist die Grundlage des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Ihm unterliegen insbesondere die Kontrolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes. Die Mitglieder des Gremiums sind zur umfassenden Geheimhaltung verpflichtet (§ 5). Sie sind grundsätzlich nicht befugt, die in dem Gremium erlangten Kenntnis an andere Abgeordnete - nicht einmal an die Fraktionsvorsitzenden - weiterzugeben.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen ein wenig gedient zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting

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