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Olav Gutting
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Frage von Felix H. •

Frage an Olav Gutting von Felix H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Gutting,
im Interview mit TV Regional Schwetzingen (http://schwetzingen.tvregional.tv/videos/magazin/olaf-gutting-im-interview-bei-tvregional) führen Sie als Beispiel für die gute Arbeit der letzten sieben Jahre für den Wahlkreis 1. die Spargelpromotion und 2. die Einkommenssteuerreform.
Zu 1.: ich bin auch ein leidenschaftlicher Spargelesser, aber welchen Anteil an der Wertschöpfung im Wahlkreis hat die Spargelproduktion? Sind die Prioritäten für den Wahlkreis richtig gesetzt?
Zu 2.: von einer Einkommensteuerreform habe ich noch nichts gespürt. Wie Sie in der Antwort auf Herrn Jansen (09.01.2009) betonen, arbeiten Sie seit vielen Jahren an diesem Thema. Können Sie bitte etwas näher ausführen, was Sie in den letzten vier Jahren dazu erreicht haben?
3. Auf Ihrer Website haben Sie heute ein Video zum Thema "Erneuerbare Energien" am Beispiel des Solarparks Bruhrain publiziert. Könnten Sie bitte auch dazu etwas näher ausführen, wie Sie sich in den vergangenen vier Jahren für die Förderung der erneuerbaren Energien eingesetzt haben?
Mit freundlichen Grüßen
Felix Harling

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Harling,

besten Dank für Ihre Anfrage, die Sie über das Portal „Abgeordnetenwatch“ an mich herangetragen haben.

Zu den von Ihnen angesprochenen Themen darf ich wie folgt antworten:

Sie dürfen sicher sein, dass ich die Prioritäten richtig setzte. Natürlich wird die regionale Wirtschaft des Wahlkreises nicht von der Ernte und dem Verkauf des Spargels getragen, aber es bleibt festzuhalten, dass wir in Bruchsal mit der OGA immerhin über den größten Spargelmarkt Europas verfügen.

Und ein Zweites: das Thema „Spargel“ kommt in dieser Form nicht völlig isoliert daher, daran machen sich weitere politische Probleme fest. So geht es beispielsweise um die Kontingentierung der Erntehelfer aus osteuropäischen Ländern, ohne deren Einsatz viele Spargelfelder umgepflügt werden müssten. Da muss mit der politischen Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verhandelt werden, die Jahr für Jahr darauf dringt, das Saisonarbeitnehmerkontingent zugunsten der hiesigen bislang nicht vermittelten Arbeitslosen zu beschränken. Leider zeigt die Erfahrung, dass deutsche Arbeitslose nur ungern einen Job in der Landwirtschaft annehmen. Es finden sich nur wenige bereit, die körperlich schwere Arbeit in den Spargelfeldern zu verrichten.

Daher muss immer wieder mit der Berliner Administration verhandelt werden. Die Erntehelfer werden aber nicht nur bei der Spargelernte gebraucht, sie sind auch unersetzlich bei der Ernte weiterer Sonderkulturen und schließlich und endlich bei der Weinlese. Sie ersehen daraus, dass es sich bei dieser Problemlage keineswegs um ein vernachlässigenswertes Randthema handelt.

Nunmehr zum Thema „Steuerpolitik“. Es ist richtig, ich befasse mich seit meiner Zugehörigkeit zum Finanzausschuss vornehmlich mit dem Thema „Einkommensteuer“, da ich von meiner Fraktion zum Berichterstatter für dieses Sachgebiet benannt wurde. Lassen Sie mich zunächst vorausschicken, dass es um die große Aufgabe „Reform der Einkommensteuer“ nicht sonderlich gut bestellt ist. Meine steuerpolitischen Reden im Deutschen Bundestag endeten meist in der Aufforderung an die Kolleginnen und Kollegen des gesamten Bundestages, sich stark zu machen für eine vereinfachtes, transparentes und damit auch gerechteres Steuerrecht. Unabhängig davon, dass ein solches Unterfangen nur äußerst schwer anzupacken und umzusetzen ist, das zeigen die zahlreichen Initiativen aus den früheren Wahlperioden, muss der Ehrlichkeit halber auch gesagt werden, dass die Finanzpolitiker der Unionsfraktion mit ihren Initiativen und Reformbestrebungen angesichts eines SPD-geführten Finanzministeriums während der Großen Koalition wahrlich keinen leichten Stand hatten.

Dennoch haben wir im steuerrechtlichen Bereich eine Reihe von
Verbesserungen erzielt, die sich sehen lassen kann:

1.Niedrigere Einkommenssteuer
Von der Steuersenkung profitieren besonders stark kleine und mittlere Einkommen: Rückwirkend zum 1. Januar 2009 zahlt *jede und jeder Steuerpflichtige* als Eingangssteuersatz nur noch 14 statt wie bisher 15 Prozent.

2. Erhöhung des Grundfreibetrages
Ebenfalls rückwirkend steigt der *Grundfreibetrag*, für den überhaupt keine Steuern anfallen, um 170 Euro auf 7.834 Euro. Zum 1. Januar 2010 steigt er noch einmal um 70 Euro auf dann 8.004 Euro.

3. Die Tarifeckpunkte werden um insgesamt 730 Euro nach rechts verschoben werden. Dies geschieht bis 2010 in zwei Stufen. Das heißt: In der Steuertabelle, in der die Steuerbelastung für jeden Euro festgelegt ist, bewegen sich die Eckpunkte nach rechts, weshalb man auch von einer so genannten „Rechtsverschiebung“ spricht. Es verringert sich also die Steuerbelastung. Außerdem gibt es mehr Geld für Kinder, niedrigere Beitragssätze in der Krankenversicherung und eine stärkere Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen.

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch noch das Bürgerentlastungsgesetz. Mit diesem Gesetz haben wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen umgesetzt. Mit der Neuregelung werden erstmals die Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau, also für eine Basiskranken- und Pflege­pflichtver­sicherung, steuerlich vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt.

Die Neuregelungen gelten für gesetzlich wie privat Krankenversicherte und gesetzlich Pflegeversicherte (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) gleichermaßen. Auch können privat Krankenversicherte nun erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen. Insgesamt ist damit ein Entlastungsvolumen für die Bürgerrinnen und Bürger jährlich in Höhe von 9,5 Mrd. Euro verbunden.

Nun zu dem von Ihnen zuletzt genannten Punkt „Erneuerbare Energien“: Zusammen mit meinen Kollegen habe ich im Jahre 2008 das EEG novelliert und modernisiert. Es ist damit weiterhin das Vorbild für zukunftsweisende Förderunge der Erneuerbaren Energien. Viele andere Länder nutzen unser Gesetz als Vorlage für eigene Einspeisegesetze. Zuletzt habe ich als Berichterstatter meiner Fraktion im Finanzausschuss dafür gesorgt, dass die Aufteilung/Zerlegung bei der Gewerbesteuer bei Windanlagen erheblich zugunsten der Standortgemeinden erfolgt und damit die Ausweisung neuer Flächen gefördert und erleichtert wird.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen ein wenig gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting, MdB

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