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Frage von Rita C. •

Frage an Olaf Scholz von Rita C. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Scholz,
ich bin Anwohnerin der Steilshooper Straße in Nähe zur Habichtstraße. Noch ist die Luft erträglich in dieser Gegend, auch für Allergiker wie mich. Dank der Sportanlage, der Kleingärten und der niedrigen Gebäude eines Autohauses haben wir in diesem Gebiet fast ständig ausreichend Luftbewegung.
Nach Bebauungsplan BN 11 soll hier ein Gebäuderiegel entstehen. Ein Gutachten warnt bei 4 Stockwerken vor einer Behinderung der Luftzufuhr: Speziell dort können sich bei bestimmten Wetterlagen im Straßenraum quasi geschlossene Strömungswalzen ausbilden, in die nur wenig frische Luft von oben eingemischt werden kann.
Und: Aufgrund der Verkehrszahlen einerseits und der möglicherweise reduzierten Durchlüftung durch Bebauungsverdichtung insbesondere im südwestlichen Plangebiet könnte es dort künftig zu Überschreitungen der zulässigen Immissionsgrenzwerte kommen.
Nach Erstellung des Gutachtens, einsehbar im Transparenzportal Hamburg, wurde in der Planung die Höhe des Gebäuderiegels auf 5 erhöht. Staffelgeschosse sind erlaubt.
Zahlreiche Einwände und Gegenvorschläge von Anwohnern wurden ignoriert.
Wir sind uns alle einig, dass der Bau von Wohnungen wünschenswert ist und eine willkommene Bereicherung für unsere Nachbarschaft darstellt.
Schon das Versetzen des als Riegel geplanten Gebäudes zur Mitte des Geländes hin, sowie ein Belassen der Firma an Ihrem Platz, an dem sie über Jahrzehnte gewachsen ist, kann uns helfen.
Einen Ausweichplatz für diesen Betrieb zu finden erscheint schwierig, somit riskiert man den Verlust von Steuergeldern und setzt um die 30 Arbeitsplätze aufs Spiel.
Uns bleibt die Sorge um die Atemluft – was kann die Lebensqualität mehr verschlechtern?
Wie sehen Sie das Recht der Anwohner am Rande eines geplanten Neubaugebietes auf gesundheitsverträgliche Lebensbedingungen?
Wir Anwohner bitten dringend um Prüfung und Überarbeitung der Planung. Würden Sie uns unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
R. C.

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Sehr geehrte Frau C.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ihr Anliegen ist sehr wichtig. Wir müssen auf die Qualität der Luft in unserer Stadt achten. Ich habe wegen Ihrer Frage Erkundigungen eingezogen und folgendes erfahren. Grundsätzlich gibt es umfangreiche Prüfauflagen, bevor eine Wohnbebauung durchgeführt werden kann. Dazu gehören Gutachten zum Lärm, dem Naturschutz, dem Verkehr, möglichen Bodenbelastungen und auch der Schadstoffentwicklung in der Luft. Für all diese Dinge gibt es strenge Richtlinien und Grenzwerte, die gewährleisten, dass der selbstverständliche Anspruch der neuen Bewohnerinnen und Bewohner und ebenso der Menschen im Umfeld auf Wohnverhältnisse erfüllt wird, die nicht gesundheitsschädlich sind.

Für die geplante Wohnbebauung an der Steilshooper Straße wurde daher auch ein Gutachten zur Luftschadstoffbelastung erstellt. Es enthält eine Prognose der aus dem Verkehr resultierenden Luftschadstoffbelastung mit Stickstoffdioxiden (NO2) und den beiden Feinstaubkomponenten (PM10 und PM2,5), sowie deren Bewertung unter Berücksichtigung einer ebenfalls prognostizierten Hintergrundbelastung für den Prognosehorizont 2018.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass im Bezugsjahr 2018 in dem Bebauungsplangebiet auf Grund der Modellrechnungen mit keinen Überschreitungen der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und die beiden Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 innerhalb von nutzungssensiblen Bereichen zu rechnen sei. Obwohl das Plangebiet im Südwesten dicht an die mit Verkehrsimmissionen hoch belastete Habichtstraße angrenzt, sei das NO2-Immissionsniveau vergleichsweise niedrig. Die höchsten Immissionswerte träten vor den neu geplanten Gebäuden in der Steilshooper Straße auf. Sie erreichten dort bis zu 27 μg/m3 NO2 und bleiben für Feinstaub PM10 unter 25 μg/m3 im Jahresmittel. Bei der Feinstaubfraktion PM2,5 würden kaum mehr als 16 μg/m3 im Jahresmittel erreicht. Die Immissionsgrenzwerte sind nach der 39. BlmSchV: 40 μg/m3 für NO2, 40 μg/m3 für PM10 und 25 μg/m3 für PM2,5.

Im Innenbereich des Plangebietes sei die Immissionsbelastung durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe noch einmal deutlich geringer und läge im Niveau der städtischen Hintergrundbelastung.

Die Ausweisungen des Bebauungsplanes führen den Ergebnissen des Luftschadstoffgutachtens zufolge zu keiner zusätzlichen Belastung mit Luftschadstoffen im Plangebiet und der direkten Umgebung. Die Verdichtung der Bebauungsstruktur habe für die Verteilung der Luftschadstoffe nur geringfügige Auswirkungen, sodass die Immissionswerte auf einem unkritischen Niveau verblieben. Da die gesundheitlich begründeten Grenzwerte der 39. BImSchV unterschritten würden, seien Gesundheitsgefahren nicht zu erwarten.

Sie sprechen außerdem die Grün- und Freiflächen an. Der Grünflächenanteil im Plangebiet wird durch die Bauflächenausweisungen nicht verringert. Da im Bestand ein Großteil der Flächen bereits befestigt ist, nimmt der Versiegelungsgrad im Plangebiet mit der zulässigen Bebauung nicht zu. Der Umfang der Kleingartenfläche bleibt bei der Neuordnung in etwa erhalten. Lediglich die Sportrasenfläche und der Gehölzbestand der Sportplatzanlage gehen als zusammenhängende Grünfläche verloren. Ihr prozentualer Anteil wird mit den Grünflächen in den Wohnbauflächen wiederhergestellt. Die festgesetzte Neubepflanzung und Durchgrünung der Baugebiete mit Bäumen, Sträuchern und Hecken sowie die zentrale Grünfläche der Kleingärten tragen gleichermaßen zur Luftreinigung im Plangebiet bei.

Nach den mir vorliegenden Informationen konnte mit dem Autohändler einvernehmlich eine ortsnahe Betriebsverlagerung erzielt werden. Der Betrieb soll also nicht aufgegeben werden

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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