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Frage von Dieter K. •

Frage an Olaf Scholz von Dieter K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Scholz,

Hat dies noch seine Richtigkeit ?

Rente ab 62 für langjährig Versicherte
Eine Rettung vor der geplanten Rente mit 67 Jahren könnte ab 2010 die Altersrente nach 35 Beitragsjahren sein.

Nach heutiger Rechtslage in der gesetzlichen Rentenversicherung können ab 2010 Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1947 geboren sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahrs die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen.

Diese Frührentner müssen allerdings für jeden Monat, den sie früher als mit 65 in Rente gehen, 0,3 Prozent Abschlag in Kauf nehmen.

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte hat grundsätzlich, wer das 63. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat. Parallel zur stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre wird auch bei der Altersrente für langjährig Versicherte die Altersgrenze für die abschlagsfreie Inanspruchnahme dieser Rente von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt. Für Versicherte, die vor 1949 geboren sind – also noch vor dem Jahr 2012 die Altersgrenze von 63 Jahren für den vorzeitigen Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte erreichen –, ist die maßgebende Altersgrenze für die abschlagsfreie Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte weiterhin das vollendete 65. Lebensjahr. Für bestimmte Fälle gelten zudem Vertrauensschutzregelungen. Bei Einzelfragen hierzu können Sie sich direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden unter:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de .

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.bmas.de .

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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