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Norbert Lins
CDU
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Frage von Klaus Z. •

Frage an Norbert Lins von Klaus Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lins,

bezugnehmend auf:
https://www.abgeordnetenwatch.de/eu/abstimmungen/reform-der-dublin-verordnung
welches besagt dass sich Migranten in Europa den Wohnort nahezu frei aussuchen können

Hier dokumentiert:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+PV+20171116+RES-RCV+DOC+PDF+V0//DE&language=DE
mit Abstimmverhalten der MEPs auf Seite 21

weshalb haben sie hier mit Ja gestimmt?

Wie stehen sie zu den Forderungen des Innenministers Seehofer, des Bayerischen Ministerpräsidenten Söder und des Österreichischen Bundeskanzlers Kurz?

Mit freundlichem Gruß,
Klaus Zinser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Z.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Nach den Erfahrungen im Herbst 2015 müssen wir die Dublin-Verordnung dringend reformieren und schlechtwetterfest machen. Deshalb haben wir der Mandatserteilung am Ende zugestimmt. Selbstverständlich haben wir als deutsche CDU/CSU-Gruppe im zuständigen Innenausschuss des Parlaments gegen die Erweiterung des Familienbegriffs und damit gegen den daran gekoppelten Familiennachzug gestimmt.

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat im November 2017 grünes Licht für die Aufnahme der Verhandlungen gegeben. Die EU-Mitgliedstaaten haben allerdings im Rat noch keinen gemeinsamen Standpunkt erzielen können, so dass die Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament noch nicht aufgenommen werden können. Wenn es soweit ist, dann wird auch die CDU/CSU-Gruppe die Möglichkeit haben, sich in die Verhandlungen einzubringen. Die CDU/CSU-Gruppe wird sich in den Verhandlungen dafür stark machen, dass der Familienbegriff abgeschwächt wird. Wir werden auch bei der Definition der Familienzusammenführung ganz genau hinschauen um mögliche Mehrbelastungen zu vermeiden. In dem "Trilog-Verfahren" ist es bereits beim letzten Mal gelungen, den Versuch der Sozialdemokraten, Linken, Grünen und Liberalen, den Familienbegriff auszuweiten, zu verhindern. Das wird hoffentlich auch dieses Mal wieder klappen, um eine klare und für Deutschland tragbare Regelung zu finden.

Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss das Parlament final noch einmal über den Text abstimmen. Erst dann werden wir als CDU/CSU-Gruppe entscheiden, ob wir das Gesetz dann mittragen können oder nicht.

Nochmals: CDU und CSU treten klar im EP dafür ein, dass auch weiterhin nur Eltern und ledige, minderjährige Kinder als Familie gelten und nicht zusätzlich erwachsene und womöglich noch verheiratete Geschwister. Eine Familienzusammenführung von Eltern und Kindern, die sich bereits in der EU befinden, gehört bereits jetzt zu den bisherigen Rechtsvorschriften.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Lins

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