Norbert Kandizora
DiePinken/Bündnis 21
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Frage von Franz, Heinrich B. •

Frage an Norbert Kandizora von Franz, Heinrich B. bezüglich Verbraucherschutz

Halten Sie es für staatsrechtlich geboten und Grundgesetz konform, wenn viele Gesetze und Ausführungsverordnungen durch europäische Institutionen, den Bürger der europäischen Nationalstaaten aufgebürdet werden? Dadurch werden ja die nationalen Parlamente auf schleichendem Wege immer mehr entmachtet . Gleichzeitig können viele europäische
Institutionen keine direkte demokratische Legitimation nachweisen.

Antwort von
DiePinken/Bündnis 21

Sehr geehrter Herr Blessing

Mit Ihrer Frage haben Sie einen sehr heiklen Punkt angesprochen . In der Tat konnten die Väter des Grundgesetzes, die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, nicht ahnen
dass eines Tages elementare Grundrechte und Gesetzeskompetenzen, welche das Staatsvolk der BRD betreffen, an andere, "über den Nationalstaat stehende" Institutionen
abgegeben werden . Sicher hätte dann das Grundgesetz in Passagen anderst ausgesehen .

Ein weiterer Punkt ist die Frage der demokratischen Legitimation derjenigen
Institutionen , die die Verträge von Maastricht und Lissabon abgesegnet haben . In den meisten Fällen waren es die Staats/- und Regierungschefs der Mitgliedsländer . Aufgrund der starken Betroffenheit der Staatsbürger der einzelnen Mitgliedsstaaten , aber auch wegen der hohen Kosten der europäischen Union , hätte unbedingt eine
Befragung der Bürger vorgenommen werden müssen (Volksabstimmung) ! Ich bin mir sicher , dass die Väter des Grundgesetzes dies vorgeschrieben hätten, wenn dieses Faktum damals bekannt gewesen wäre !

Ein weiteres Legitimationsproblem sehe ich in dem "Verhältniswahlrecht" , mit dem Abgeordete in der BRD ins europäische Parlament gewählt werden . Der Bürger bekommt festgelegte Parteilisten zur Wahl , und er hat keine Möglichkeit , die "Besten" daraus zu wählen . Die Listen werden in Parteikonvents auf Kreis/Bezirks- oder Landesebene oft von wenigen Personen bestimmt oder gewählt und der Bürger hat keinen Einfluss darauf ! Die Gründungsväter und Staatsrechtler gingen damals von einer hohen Mitgliedschaft (50%) der Bürger in den politischen Parteien aus und sahen dadurch die Parteien genügend demokratisch legitimiert, die Abgeordneten per Wahlliste (Verhältniswahlrecht) zu wählen

Natürlich werden die nationalen Parlamente durch Abgabe vieler Gesetzeskompetenzen immer mehr Ihren ursprünglichen Funktionen beraubt . Im politischen Alltag der Parlamente , wo Fraktionszwang üblich , das Gewissen des Abgeordneten wenig und die Vertretung des Bürgers in seinem Wahlkreis fast nichts gilt , spielt der obige Umstand auch keine Rolle mehr !

Ich hoffe , Ihre Fragen erschöpfend beantwortet zu haben .

mit freundlichen Grüssen
Norbert Kandziora