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Frage von Thomas H. •

Frage an Norbert Glante von Thomas H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Hr. Glante,

ich habe eine Nachfragen zur Stellungnahme des ITRE Ausschusses, dem Sie ja angehören, zur TPD2.

In dem veröffentlichten Entwurf der Stellungnahme ( http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE-508.180%2b01%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE ) werden einige Änderungsanträge an die Kommission gestellt, welche wohl durchdacht und sinnvoll begründet sind.

So wird im Änderungsantrag 5 von der Kommission gefordert, die Reglementierung von Aromen in Tabakzigaretten abzuändern und zwar so, dass diese nur dann verboten werden sollen, Zitat: "...wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass der betreffende Zusatzstoff die
Schädlichkeit des Tabakerzeugnisses verstärkt."

Begründet wird dies folgendermaßen. Zitat: "Das Ansinnen der Kommission, bestimmte Erzeugnisse aufgrund ihres charakteristischen Aromas verbieten zu lassen, stellt einen Angriff auf die Entscheidungsfreiheit mündiger und informierter Verbraucher dar."

Sowohl der Änderungsantrag als auch die Begründung finden meine vollste Zustimmung, weshalb es mich umso mehr wundert, dass es Seitens des ITRE Ausschusses keinen Änderungsantrag hinsichtlich der E-Zigarette gibt.

Können Sie mir sagen, weshalb es für die E-Zigarette nicht die gleiche Regelung geben sollte, nämlich dass sie erst dann in irgendeiner Weise restriktiv behandelt werden sollte, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass diese Schädlich ist?

Einen guten Überblick zur E-Zigarette kann man in diesem Dokument ( http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf ) bekommen.

Da die Frist für das Einreichen von Änderungsanträgen zum 16.05.2013 Ausläuft, interessiert es mich, ob dieses Thema im ITRE Ausschuss besprochen wird, oder ob Änderungsanträge von den Mitgliedern des ITRE Ausschusses lediglich Formell eingereicht werden? Haben Sie Sich mit dieser Thematik befasst? Werden Sie noch Änderungsanträge zu diesem Thema einbringen?

Mit freundlichem Gruß

Thomas Hartenfeller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hartenfeller!

Vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte:

Es geht bei der anstehenden Revision der Tabakrichtlinie besonders darum, eine Regelung für nikotinhaltige Produkte wie die E-Zigarette festzulegen, die es in der bestehenden TPD noch nicht gibt.
Die Meinungsbildung über den Umgang mit E-Zigarette innerhalb des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Auch der Umweltsauschuss ist noch in der Diskussion. Gerade gestern hatten wir im Parlament eine Expertenanhörung, die nochmals verdeutlicht hat, dass die Langzeitkonsequenzen des "Genusses" von E-Zigaretten auf absehbare Zeit nicht abgeschätzt werden können. Vor diesem Hintergrund und auch der rasanten Entwicklung des Marktes für E-Zigaretten ist in unserer Fraktion ein Änderungsantrag zur Regulierung der E-Zigarette und zwar nach amerikanischem Vorbild im Gespräch. Dort möchte die Food and Drug Administration (FDA) die E-Zigarette als Tabakprodukt regulieren, was eine verbesserte Kontrolle ermöglicht, da diese Produkte strengeren Regeln unterliegen. So müssten insbesondere gefährliche Inhaltsstoffe angegeben werden, was zu verbesserter Verbraucherinformation führen soll. Einzige Ausnahme bestünde, wenn die E-Zigarette für therapeutische Zwecke eingesetzt würde, um mit dem Rauchen aufzuhören. In diesem Fall kann sie als Medizin autorisiert werden.

Für uns ist es wichtig, einen europäischen Rechtsrahmen zu schaffen, der die
Sicherheit dieses Produkts, das einen Beitrag im Kampf gegen
gesundheitsgefährdende Zigarettenabhängigkeit leisten kann, gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen,

Norbert Glante