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Norbert Geis
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Frage von Matthias B. •

Frage an Norbert Geis von Matthias B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Geis,

In ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Prof. Dr. Haspelmann zum Thema Rehabilitierung sog. "Kriegsverraeter" entnehme ich, dass Sie Bedenken gegen eine pauschale Rehabilitierung sog. "Kriegsverraeter" haben. Diese scheinen Ihrer Antwort zufolge darauf zu beruhen, dass es mogelich ist, dass dabei auch Urteile aufgehoben werden, die zu Recht ergingen.
Ich habe dazu zwei Folgefragen:
1) Wie stellen Sie sich die Situation vor, in der jemand waehrend des zweiten Weltkrieges gegen die Bestimmungen der fuer sog. Kriegsverrat einschlaegigen Paragraphen verstoesst und also "..waehrend eines Krieges...einer feindlichen Macht Vorschub" leistet zu Recht verurteilt wurde?

2) Selbst wenn man einmal davon ausgeht, dass solche pauschalen Aufhebungen auch ueber ihr Ziel hinausschiessen koennen und Faelle erfassen, die bei einer Einzelfallbetrachtung nicht aufzuheben waeren: Ist nicht - so viele Jahrzehnte nach Ende des Krieges- die Rehabilitierung derjenigen Menschen, die sich eben nicht systemkonform verhalten habe, oder denen dies jedenfalls unterstellt wurde, wesentlich wichtiger als die Frage, ob darunter auch ein paar rechtmaessige Urteile sein koenten?

Ich bin Jahrgang 79 und wurde waehrend meiner Schulzeit dazu erzogen diejenigen, welche sich -wenn auch nur im kleinen- gegen das System stellten als Vorbilder zu sehen. Auch wenn ich mich bemuehe Ihre Argumentation zu verstehen, so faellt mir das doch sehr schwer. Das Zeichen der Rehabilitierung waere solange nach Ende des Krieges ein Symbol, das uns wenig kosten wuerde. Die Gruende die dagegen sprechen werden mir nicht deutlich.
Ich wuerde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Argumente gegen dieses Vorhaben naeher bringen koennten.

Mit freundlichen Gruessen

Matthias Bergmann

PS.: Das englische Keyboard gibt Umlaute nicht her, ich bitte daher die umstaendliche Schreibweise zu entschuldigen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bergmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 19. Juni. Wenn wir pauschal rehabilitieren, verurteilen wir alle Richter, die ein entsprechendes Urteil erlassen haben. Haben sie ein richtiges Urteil gefällt, machen wir sie jetzt pauschal zu Verbrechern.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis