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Norbert Dünkel
CSU
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Frage von Christian M. •

Frage an Norbert Dünkel von Christian M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dünkel,

warum beantworten Sie die berechtigten Fragen eines für das Gemeinwohl engagierten Menschen nicht und warum degradieren Sie das gemeinnützige Webportal abgeordnetenwatch.de zu "einem Internetforum"?

Wie erklären Sie einem potenziellen Wähler, selektiv ein einzelnes Urteil des BVerfG herauszugreifen und für Massenüberwachungs-Zwecke zu nutzen, obwohl es völlig andere, weiterhin gültige Urteile des BVerfG wie das zur Überwachungsgesamtrechnung [1] gibt?

Gibt es für Sie eine Grenze, an der Sicherheit aufgrund der zu starken Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten, Grundrechte und Menschenrechte, nur noch zu mehr Unsicherheit bzw. in einen totalitären Staat führt, und wenn ja wo liegt diese Grenze Ihrer Meinung nach?

Nach Ansicht vieler Experten überschreitet der Gesetzesentwurf der bayerischen Staatsregierung (PAG-Neuordnungsgesetz) diese Grenze bereits extrem. Teilen Sie diese Auffassung?

Ist Ihnen bewusst, dass Sie selbst, wenn sie für den Gesetzesentwurf stimmen, nach der Logik des Gesetzesentwurfes aufgrund der "drohenden Gefahr" für die freiheitlich-demokratische Grundordnung Bayerns als "potenzieller Gefährder" eingestuft werden und in Unendlichkeitshaft genommen werden könnten?

Wie würden Sie verhindern, dass die rechtsradikale AfD, falls sie noch mehr Stimmenanteile erhält, das PAG-Neuordnungsgesetz und das Unendlichkeitshaftgesetz gegen Sie und uns Bürger missbraucht?

[1] https://digitalcourage.de/ueberwachungsgesamtrechnung/sammlung

Mit freundlichen Grüßen
C. M.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller und beste Grüße nach München,

der Bayerische Landtag wird ein neues Polizeiaufgabengesetz auf den Weg bringen, weil eine veränderte Sicherheits- und Bedrohungslage, sowie die technischen Veränderungen auch für die Sicherheitskräfte eine Anpassung und Verbesserung erfordern. Freiheit braucht Sicherheit. Der Staat ist nicht der Feind der Bürger, sondern der Garant dafür. Er ist zur Risikovorsorge und zur Risikominimierung für die Bevölkerung verpflichtet.
Wer der Polizei präventive Mittel verweigern möchte, macht die Gemeinschaft wehrlos und verschließt die Augen vor den neuen weltweiten Bedrohungen, die längst auch unser Land erreicht haben. Es ist die oberste Aufgabe des Staates für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen und Terroranschläge zu verhindern. Das gebietet uns auch die Verfassung (Artikel 99). Das neue Gesetz wird auf der Basis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erstellt und formuliert und VIELFÄLTIGE RECHTSSTAATLICHE EINSCHRÄNKUNGEN der Befugnisse der Polizei enthalten, sowie Eingriffsschwellen, Vorbehalte die extern von einem RICHTER überprüft und beurteilt werden müssen, Verhältnismäßigkeitsgebote und Rechtsschutzmöglichkeiten.
Das neue Polizeiaufgabengesetz setzt darüberhinaus die EU-Datenschutzrichtlinie um. Wenn die neuen Regelungen des Gesetzes nicht erlassen werden, besteht laut Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg gemäß seines Fachvortrags bei einer Expertenanhörung am 21.3.2018 im Landtag „eine Gefahr für den Rechtsstaat“.
Die drei Änderungsanträge der CSU zum Gesetz fanden im gestrigen Innenausschuss (11.4.2018) auch partielle Zustimmung von SPD und Freien Wählern.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Dünkel, MdL

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