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Norbert Dünkel
CSU
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Frage von Daniel H. •

Frage an Norbert Dünkel von Daniel H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dünkel,

wie bewerten Sie folgenden gemeinnützigen Presseartikel? [1]

Werden Sie sich aufgrund der nach übereinstimmender Einschätzung von für das Gemeinwohl engagierter Juristen zerstörerischen Wirkung dieses Gesetzes auf das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung im Landtag gegen dieses Gesetz stimmen und sich bei Ihren Parteikollegen der CSU im bayerischen Landtag gegen dessen Verabschiedung einsetzen?

[1] https://netzpolitik.org/2018/csu-will-polizei-in-bayern-zum-geheimdienst-aufruesten/

Mit freundlichen Grüßen,
D. H.

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Antwort von
CSU

Das Polizeiaufgabengesetz ist das Herzstück des Polizeirechts. Es stellt die gesetzliche Grundlage für das Handeln der über 40.000 Polizistinnen und Polizisten in Bayern dar. Das umfangreiche Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts stellt den Landtag vor zwei Herausforderungen:

welche Befugnisse geben wir unserer Polizei an die Hand, um heute und für die absehbare Zukunft der Kriminalität so zu begegnen, dass Straftaten soweit als möglich gar nicht erst begangen werden. Dass Leib, Leben, Gesundheit, Eigentum und viele andere Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht verletzt, sondern wirksam geschützt werden.

Die andere Herausforderung lautet: wie sind diese Befugnisse auszugestalten, damit es unseren hohen Anforderungen an rechtsstaatliches Handeln gerecht wird? Wie wird die Privatsphäre, zu der auch der möglichst weit reichende Schutz der persönlichen Daten gehört, gewährleistet?

Es geht also um nichts Geringeres als das Verhältnis persönlicher Freiheit zur Sicherheit. Was können wir tun, um die Menschen vor Straftaten in der realen und in der digitalen Welt zu schützen und dabei ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit gewährleisten.

Mit dem neuen Gesetz, dem ich zustimmen werde, wird das sehr gut gelingen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt die EU-Richtlinie 2016/680, die den Schutz bei der behördlichen Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten stärken soll. Es geht dabei u.a. um die Einführung umfassenderer Rechte zur Datenlöschung und Datenberichtigung, sowie zur Auskunft zu gespeicherten Daten und um umfänglichere Hinweis- und Belehrungspflichten.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt außerdem die Maßgaben der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des BAKG-Urteils von 2016. Dies bedeutet konkret die Einführung von weiteren Richtervorbehalten für längerfristige Observationen, eine explizite Regelung zum Einsatz von Vertrauenspersonen im PAG und eine Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums in Zusammenhang mit verdeckter Datenerhebung.

Von großer Aktualität sind aber auch die polizeilichen Befugnisse. Der Rechtsstaat darf nicht warten, bis schwerste Straftaten und Terroranschläge bereits begangen wurden, sondern er muss in der Lage sein, diese Gefahren möglichst schon im Vorfeld abzuwehren.

Ich verweise auf die künftige Möglichkeit eines präventiven DNA-Abgleichs zu erkennungsdienstlichen Zwecken. Ich nenne neue Regelungen zur Sicherstellung unbarer Vermögensrechte - Stichwort Bitcoins. Ich verweise auf die explizite gesetzliche Regelung für den Einsatz von Bodycams.

Es sind darüber hinaus eine Vielzahl von Befugnissen enthalten, die nunmehr konkret geregelt werden. Das sorgt für die Rechtssicherheit des polizeilichen Handelns und verbessert nachhaltig die Erfolgskraft unserer Polizei.

Der Gesetzentwurf stellt also neue Befugnisse und rechtsstaatliche Kontrollen in ein praxisgerechtes Verhältnis zueinander.
Wir werden eine sehr gute und zeitgemäße Entscheidung treffen.

Beste Grüße,
Norbert Dünkel, MdL

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