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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Rüdiger R. •

Frage an Norbert Brackmann von Rüdiger R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Brackman,

im Koalitionsvertrag verpflichtet sich die Regierung zur "Unterstützung von Kindern pflegebedürftiger Eltern: Kein Rückgriff auf Einkommen bis 100 000 Euro im Jahr."

Wie weit ist das Gesetzesvorhaben gediehen und wer ist dafür federführend zuständig?

Mit freundlichen Grüßen

R. R.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Radtke,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachstehend wie folgt beantworten möchte:

Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedüftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden. In der Sache handelt es sich um eine sog.Regress des Sozialhilfeträges, der zu einer erheblichen Entlastung für die Kinder führt, allerdings auch eine Mehrbelastung für die Solidargemeinschaft bedeutet.

Wegen der Höhe des Betrages lehnt sich die Forderung im Koalitionsvertrag an, an die einschlägige Regelung zur Grundsicherung im Alter, § 43 Abs V S. 1 SGB XII. Eine stimmige Vorgehensweise.

Die Regelung für den Elternunterhalt (Übergang auf den Sozialhilfeträgr) - § 94 SGB XII - ist im Wege des 3.Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2016 angepasst worden, sodass auch die Änderung zum Elternunterhalt in die Zuständigung des Bundesministeriums für Gesundheit fällt.

Aktuell zeichnen sich jedoch noch keine Entwicklungen ab.

Gern halte ich Sie in der Sache informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann, MdB