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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Till S. •

Frage an Norbert Brackmann von Till S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Brackmann,

wie stehen sie zu denn Asyl-Recht nehmen sie weiter Asyl-Bewerber auf trotz dem Drittstaatenregelung oder wie wollen sie dagegen vorgehen. Da wir das gerade in Schule behandelt haben interessiert mich wie die einzelnen Pateien damit arbeiten

Gruß und danke im voraus

Till Schreiber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schreiber,

wer in seiner Heimat politisch verfolgt wird, genießt nach Artikel 16 Abs. 1 Grundgesetz in Deutschland Asylrecht. Dazu stehe ich, genau wie die gesamte Union.

Die von Ihnen aufgeführte Drittstaatsregelung findet sich im Artikel 16 Abs. 2 des Grundgesetzes und ist außerdem im sogenannten Dublin-Verfahren der Europäischen Union geregelt. Nach der zugrundeliegenden Dublin II-Verordnung ist ein Asylverfahren grundsätzlich durch den Staat zu betreuen, in dem ein Bewerber zuerst in den Geltungsbereich der Verordnung einreist. Wenn er oder sie dann etwa nach Deutschland kommt, kann die Bundesregierung den Fall zurück in den Staat der Ersteinreise verweisen und den Bewerber dorthin überstellen. Gegen einen Bescheid über ein solches Verfahren sind nach einer Neuregelung grundsätzlich aufschiebende Rechtsmittel möglich. Das heißt, dass während einer Anfechtung des Bescheides vor Gericht keine Überstellung stattfindet. In Staaten, in denen die Behandlung der Flüchtlinge nicht unseren Standards entspricht, werden diese nicht überstellt. Eine solche Regelung gilt beispielsweise bis mindestens 2014 für Griechenland.

Das bedeutet aber auch, dass alle Flüchtlinge, die direkt nach Deutschland einreisen, hier ihr Asylverfahren bekommen. Außerdem gibt es eine Verteilung von Flüchtlingen aus besonders schwer strapazierten Staaten (beispielsweise Malta) auf andere europäische Staaten. Dies geschieht auf freiwilliger Basis.

Grundsätzlich gilt für uns: Hilfe sollte zuerst vor Ort ankommen. So betreuen zur Zeit Helfer des Technischen Hilfswerks im Auftrag der Bundesregierung Flüchtlingscamps in Jordanien, in denen vor allem Syrer Zuflucht finden. Allerdings sind wir auch bereit, Flüchtlinge bei extremen Lagen direkt aufzunehmen. So geschehen in 5.000 besonders schweren, syrischen Fällen. Hier haben wir eine Verantwortung über das Maß normaler Migration hinaus und werden uns dieser stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann