Bild
Norbert Brackmann
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Norbert Brackmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Tino W. •

Frage an Norbert Brackmann von Tino W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Brackmann,

da ich im Internet partout keine Angaben hierzu finden konnte, wende ich mich mit folgender Frage an sie: Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für Beamte und den öffentlichen Dienst, inklusive Pensionen? Und wieviel Prozent des gesamten Staatshaushalts (Bund,Länder,Kommunen) werden hierfür aufgewendet?

Desweiteren würde mich interessieren, warum die Bundesregierung es toleriert, dass die normale Rente auf 46% des Bruttolohns sinkt, die Pensionen von Beamten aber weiterhin bei über 70% des Bruttolohnes liegen. Warum sollten Beamte von den demographisch unvermeidlichen Rentenkürzungen ausgenommen bleiben? Könnte das eventuell damit zusammenhängen, dass im Bundestag über 100 Beamte sitzen?

Mit freundlichen Grüssen,
Ihr Tino Walser

Bild
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Walser,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de. Als Bundestagsabgeordneter und Haushaltspolitiker helfe ich Ihnen gern bzgl. Ihrer Fragen zu den Personalausgaben des Bundes weiter. Im vergangenen Jahr gab der Bund 28,2 Milliarden Euro für Personalausgaben (Beamte, Angestellte, Hilfskräfte) aus. Das ist ein Anteil von 9,1 Prozent an den gesamten Bundesausgaben 2012. Zum Vergleich: Rund 48 Prozent der jährlichen Bundesausgaben entfallen auf die soziale Sicherung, u.a. Arbeitslosengeld I, II, Elterngeld, Rente.

In den kommenden Jahren werden die Kosten für den sog. Versorgungsfonds der Beamtinnen und Beamten noch weiter steigen, da viele Beamte in Pension gehen. Aber wir sehen hier nicht untätig zu, was ich Ihnen an Hand der Entwicklung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung darlegen möchte. Bis zum Ende des Haushaltsjahres 2012 ist die von der Bundesregierung beschlossene Einsparung von mehr als 10.000 Planstellen und Stellen bis 2014 erfolgreich umgesetzt worden. Der Stellenbestand des Bundes (Beamte, Angestellte) verringerte sich bis Ende 2012 (rund 251.000 ) um rund 50.000 gegenüber dem Stand vor der Wiedervereinigung (1989: rund 301.000). In 2012 kommt nur noch ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst des Bundes (Beamter, Angestellter) auf 326 Einwohner, 1989 waren es noch 206 Einwohner.

In den parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt achten wir jedes Jahr darauf, dass grundsätzliche keine neuen Stellen ohne Ausgleich/Kompensation bewilligt werden.

Bei Rente und Versorgungsbezügen von pensionierten Beamten handelt es sich um zwei systematisch sehr unterschiedliche Zahlungen. Während die Rente als Versicherungsanspruch aus den Einzahlungen in die Rentenversicherung entsteht, erhalten Beamte nach ihrem aktiven Dienst einen prozentualen Anteil der ihnen zuletzt zustehenden Besoldung als Ruhestandsgehalt. Dieses System folgt unter anderem aus Artikel 33 des Grundgesetzes, der unter anderem vorsieht, dass das Berufsbeamtentum unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze weiterentwickelt werden soll. So stammt auch das Ruhestandsgehalt bereits aus der Weimarer Republik.

Grundsätzlich stehen Beamte in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Sie sind beispielsweise auch außerhalb des Dienstes verpflichtet, sich dem Staat gegenüber loyal zu verhalten. Einige Grundrechte, wie beispielsweise das Recht für ein öffentliches Amt zu kandidieren, können je nach Stellung eingeschränkt sein. Aufgrund dieser und vieler anderer besonderer Pflichten ist der Staat verfassungsrechtlich verpflichtet, den Beamten ausreichend zu alimentieren. Dies gilt besonders auch für den Ruhestand. So sichern angemessene Versorgungsbezüge im Alter bereits während der aktiven Dienstzeit des Beamten dessen Unabhängigkeit.

Die konkrete Höhe dieser Versorgungsbezüge ist daher aufgrund des Systemunterschieds schon nicht direkt mit den Renten anderer Arbeitnehmer vergleichbar. Zum einen müssten Versorgungsbezüge mit Renten inklusive Zahlungen aus betrieblicher Altersvorsorge verglichen werden. Nur die Zahlungen aus der Rentenversicherung heranzuziehen wäre falsch, da die für Arbeitnehmer regelmäßig bestehende Möglichkeit im Betrieb für das Alter vorzusorgen für Beamte entfällt. Weiterhin werden die Altersbezüge eines Beamten bis auf einen Pensionsfreibetrag komplett besteuert, Rentenzahlungen hingegen nur anteilig. Darüber hinaus müssen pensionierte Beamte die steigenden Aufwendungen für ihre private Krankenversicherung auch im Alter weiter tragen.
Bezieht man all diese Faktoren ein, ist der Unterschied zwischen Rente und Versorgungsbezügen weit weniger gravierend. Des Weiteren ist es nicht richtig, dass das Niveau der Versorgungsbezüge nicht sinkt. Es ist seit 2003 bereits gesunken und soll in Zukunft, analog zum Rentenniveau, auch weiter sinken.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann