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Frage von Anke D. •

Frage an Nina Klinkel von Anke D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

RLP möchte als eines der letzten Bundesländer die Abitur Original-Prüfungsunterlagen mit Lösungsskizzen der vergangenen Jahre nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Evlt. könnte es allerdings sein, dass hier die Abiturienten in RLP benachteiligt werden im Vergleich zu den anderen Bundesländern (vergl. Art. 17 Abs. 2 Verf RP).

Zwei Anfragen im Jahre 2018 nach dem Transparenzgesetz RP an das BM und LfD wurden abgelehnt, mit dem Hinweis "...wegen entgegenstehender öffentlicher Belange (Schutztatbestand für Prüfungsverfahren und
Leistungsfeststellungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 Landestransparenzgesetz)..."

Zu den Ausführungen erwiderte ich dem BM, dass es bereits veröffentlichte Original-Prüfungsunterlagen beispielsweise aus dem Jahr 2017 für das Abitur des Landes Rheinland-Pfalz, die vom BM zentral
gestellt werden, gibt. Deshalb ist es vermutlich nicht in allen Fällen - wie das BM in seinerablehnenden Mail erläutert - so, dass alle Abitur-Prüfungsunterlagen von RLP, die das BM einheitlich für alle Schülerinnen und Schüler in RLP zentral stellt, einen Schutztatbestand darstellen.

Gilt nur für RLP, aber nicht für die anderen Bundeländer der Schutztatbestand? Das wäre im Sinne der Gleichberechtigung fehlerhaft und widerspricht dem Transparenzgedanken von Rheinland-Pfalz.
Trotzdem wurden mir die Abituraufgaben und die dazugehörigen ausführlichen Lösungsskizzen verweigert. Das BM hat allerdings nach meiner zweiten neuen Anfrage nach LTranspG die mir schon bekannte Internet-Adresse für das Abitur-Aufgabentool in Berlin mitgeteilt. Dort gibt es allerdings nicht die ausführlichen Lösungsskizzen.

Desweiteren hat der LfD RP in einem Presseartikel ausgesagt, dass die Eltern eines Gymnasiasten die o.a. Anfrage der Abi-Aufgaben gestellt hätten. Mich hat hier irritiert, dass der LfD auf die Idee kam, dass es Eltern eines Gymnasiasten waren. Dieser öffentliche Artikel in der AZ ist schlichtweg falsch.

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